Bafög Überstunden?

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Hallo,

es gilt das Zuflussprinzip.

Jedoch wird Bafög analog zum Einkommenssteuergesetz gehandhabt. Da ist es so, dass der Zufluss von bereits geleisteter Leistung noch 10 Tage im neuen BWZ dem alten BWZ zugeordnet wird. (10-Tages-Regelung bei wiederkehrenden Einnahmen).

Ob die das so streng beim Bafögamt sehen oder es da doch anderes behandelt wird, ist mir nicht bekannt.

Vielleicht kommt noch jemand vorbei, der die gängige Praxis kennt.

Lindabat 
Beitragsersteller
 08.12.2021, 00:06

Sprich wenn mir mein Arbeitgeber nicht am 01.04 sondern am 15.04 meine Überstunden auszahlen würde, würde es auf jeden Fall zum neuen Bewilligungszeitraum zählen, da 10 Tage verstrichen sind?
danke schonmal für deine antwort! ;)

Fortuna1234  08.12.2021, 06:37
@Lindabat

Ja, weil das Zuflussprinzip gilt.

Lindabat 
Beitragsersteller
 08.12.2021, 09:23
@Fortuna1234

Okay vielen Dank. Dann noch eine kleine Frage. Ich habe bis zum 1.04 noch Teilzeit gearbeitet und im April noch den Lohn vom März erhalten. Das hat also auch meinen Freibetrag von 5400€ schon reduziert weil ich das Geld im April bekommen habe obwohl es in der lohnabrechnung vom März zählt?