Wird der Arbeitgeber automatisch informiert, wenn man ein Gewerbe anmeldet?

7 Antworten

Du bist sogar verpflichtet, Deinen Chef um Genehmigung zur Nebentätigkeit zu bitten... Machst Du das nicht und es kommt raus, bringt es erst recht Ärger für Dich.

Bender2202 
Beitragsersteller
 11.12.2011, 15:10

Das war ja nicht die Frage ;-) ich weiss, dass ich meinen Chef informieren muss in der regel...

SgtMiller  11.12.2011, 15:06

Ganz richtig !

Automatisch wird nicht informiert, aber es gibt viele Wege, auf denen das rauskommen kann. Das Risiko ist sehr groß und die Folgen können teuer werden.

Laut Vertrag brauchst du die Genehmigung des AG für eine Nebentätigkeit. Wenn du bei dem AG nur in Teilzeit beschäftigt bist und zwingenden Gründe dagegen sprechen, darf der AG die Nebentätigkeit nicht verweigern.

Der AG kann dir fristlos kündigen, sobald er davon erfährt.

Falls du in derselben Branche wie dein AG tätig wirst, kann er umfangreiche Schadenersatzanspüche geltend machen. Überlege dir genau, ob sich das Risiko lohnt.

Zum Unternehmer gehört die liebe zum Risiko. Aber:

die Konkurrenz zum AG wird sehr teuer !!! wg. Schadenersatz etc. und die Konkurrenz könnte der AG auch 'konstruieren' . Es gibt zum Thema ausführliche Rechtsprechung, Wichtig ist wie sehr der Job beim AG geliebt wird und ob er für das Leben wichtig ist.

Nein wird er nicht..Wenn du eine GmbH gründest und er die Amtsnachrichten studiert, dann ja..denn die werden Veröffentlicht!

Aber an Deiner Stelle würde ich dem AG mitteilen das Du Dich selbständig (nebenbei) machen willst. Es sollte nur nicht in Konkurrenz mit Deinem jetzigen Job stehen!

Lies Deinen Arbeitsvertrag Durch, kann sein das wenn der Chef das nicht will Du evtl gekündigt werden kannst.

Meldest du ein Gewerbe an für die selbe Arbeit, du bist Maler und gleichzeitig meldest als Maler ein Gewerbe an, ist das nicht ohne Genehmigung vom AG möglich. Schau in DEINEN Arbeitsvertrag wie Nebeneinkommen geregelt sind.