Mit laufenden Strafverfahren selbstständig mit Gebrauchtwagenhandel machen?

2 Antworten

Wenn du ein Gewerbe für den Handel mit Gebrauchtwagen anmelden willst, musst du gem. 38 GewO auch ein FZ vorlegen. Wen dein Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann auch kein Urteil da den stehen. Wäre also kein Problem.

Und ohne Grund schaut das Gewerbeamt später nicht mehr nach. Erst wenn aus irgendwelchen Gründen deine Zuverlässigkeit geprüft wird....

Für den reinen Autohandel brauchst du kein Führungszeugnis. Aber z.B. um rote Kennzeichen zu beantragen.

Autohändler ohne eigene rote Kennzeichen ist etwas "blöd"...

Geochelone  19.02.2022, 10:11

Schau mal in 38 GewO !

SonneM1988 
Beitragsersteller
 18.02.2022, 12:57

Hey, aber wenn das Strafverfahren nichts mit Verkehrsdelikten oder so zu tun haben?

Sprich nichts mit diesem Gewerbe?

Highlands  18.02.2022, 17:32
@SonneM1988

Müsstest du mit Deiner Zulassungsstelle abklären. Die Hürden für rote Kennzeichen sind recht hoch. Wenn die dich für "persönlich nicht zuverlässig" halten bekommst du keine. Da muss das Vergehen nicht unbedingt was mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Es geht rein um deine Person. Du musst als Antragsteller "persönlich zuverlässig" sein.

SonneM1988 
Beitragsersteller
 18.02.2022, 18:43
@Highlands

Vielen Dank. Ne die Frage war nicht für mich. Danke für die Hilfe