(Vorbestraft) zur bundeswehr

10 Antworten

In das Führungszeugnis werden Verurteilungen ab 3 Monate Freiheitsstrafe aufgenommen. Dabei ist es unerheblich, ob Du die Freiheitsstrafe absitzen musstest, sie zur Bewährung ausgesetzt wurde oder als Geldstrafe (Ersazfreiheitsstrafe!) oder als gemeinnützige Arbeit.

Falsch ist, dass eine Behärde automatisch das erweiterte Führungszeugnis bekäme. Das ist für Tätigkeiten in der Jugendhilfe reserviert. Darin würden dann in der Tat auch Verurteilungen unterhalb der 3-Monats-Grenze aufgenommen.

Da die Armee so etwas ähnliches wie eine Behörde ist, würde sie sich wohl tatsächlich ein Führungszuegnis direkt zuschicken lassen, ohne, dass Du es vorher siehst. Dies heist "Belegart O". Aber das hindert Dich nicht, Dir selbst auch eines zu bestellen, in das Du dann direkt Einsicht hast und Bescheid weisst. Es kostet 13 Euro und das sollte allemal billiger sein als unendliche Ungewissheit.

Ja, du musst das angeben. Auf dem Bogen steht "insbesondere"; diese Straftatbestände die aufgezählt sind, sind damit nicht abschließend. Machst du falsche Angaben kann man dich sofort rausschmeißen und ggf. sogar die gesamte Besoldung von dir vom ersten Tag an zurückfordern. Heißt: Verdienst du 900 Euro Netto und bist 3 Monate dabei, könnte man dich zur Rückzahlung von 2700 Euro auffordern.

Es geht nicht um die Strafe, sondern um die Straftat.

No Problem!

Diese Jugendgerichtssache (Keine Strafsache!) wurde nicht in das Führungszeugnis aufgenommen, eine uneingeschränkte Auskunft wird "Kein Eintrag" ergeben (siehe BZRegG -Bundeszentralregistergesetz-).

Somit kann die Frage wahrheitsgemäß mit "Nein" beantwortet werden.

corehit 
Beitragsersteller
 16.11.2012, 17:24

die meinungen sind hier ja ziemlich verschieden^^ aber ich denke und hoffe das du da recht hast danke :)

Hallo,ich kenne viele Jungs die mal Mist gebaut haben und heute bei der Bundeswehr sind und auch erfolgreich sind und gute Aufstiegschancen haben.Wegen sowas,wirst du von der Bundeswehr nicht abgelehnt.Sei bei deinen Antworten einfach ehrlich und dann geht alles seinen Weg.LG

wenn du ein paar Sozialstunden bekommen hast, bist du nicht vorbestraft. So etwas gehört nicht zu den STrafen, sondern zu den erzieherischen Maßnahmen. Das steht im Erziehungsregister, der spätestens mit deinem 21. Geburtstag uninteressant wird. Wenn du jetzt nicht in einem absoluten Hochsicherheitsbereich eingesetzt werden sollst, wird die Ebene, auf der du sicherheitsüberprüft werden wirst, nicht so tief gehen, daß man diese Jugendsünde erfährt.