"Äußerungsbogen Beschuldigter". Ausfüllen oder schweigen?
Hallo! Habe heute einen Brief erhalten:"V. g. BtMG - allgemeiner Verstoß mit Amfetamin in Pulver- oder flüssiger Form
Bemerkungen:Sie erwarben im Internet am XX.XX.2013 Amfetamin."
Ich soll den Äußerungsbogen ausgefüllt zurücksenden.Im Internet wird oft empfohlen, nur Personaldaten auszufüllen und ansonsten zu Schweigen.
Ist das ratsam?
Update: Die Sache ist mittlerweile geklärt.
Ich musste 250€ an einen Verein für Jugendhilfe und Suchttherapie zahlen. Das Verfahren wurde eingestellt und es folgt kein Eintrag im Bundeszentralregister/Führungszeugnis.
6 Antworten
Grüß dich,
der "Äußerungsbogen als Beschuldigter" stellt sicher, dass du das Recht, dich zu den Vorwürfen äußern zu dürfen, wahrnehmen kannst.
Ob, bzw. was du sagst, ist erstmal für das weitere Strafverfahren irrelevant.
Da ich aus deinen restlichen Kommentaren lese, dass die Anschuldigung stimmt und der Händler dich hingehängt hat, wird es ziemlich sicher zu einem Strafbefehl oder einer Gerichtsverhandlung kommen. Hier kannst du mit einem Geständnis die Strafe dementsprechend mildern.
Vielen Dank für Deine Antwort!
Ich denke, die Sachlage ist eher unklar, sonst hätten sie im Brief mehr Details genannt.
Es ist auch keine Vorladung, sie wollen nur eine Äußerung von mir.
Grüße zurück!
Tut mir Leid, aber das ist Quatsch;) In einem Anhörungsbogen steht nie mehr drin. Z.B. habe ich vor 5 Minuten einen Anhörungsbogen versandt, in dem drin steht "Ihnen wird vorgeworfen sich der Straftat Geldwäsche schuldig gemacht zu haben." (Sinngemäß). Das ist vom System her vorgegeben, da füllen wir überhaupt nichts aus:)
Und einen schriftlichen Äußerungsbogen schicken wir in der Regel nur, wenn bereits alle Fakten zusammengetragen sind, also keine weitere Ermittlungen mehr vonnöten sind. Wie gesagt, der Beschuldigte hat ein Anrecht darauf, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Daher der Brief...
Im Prinzip hast du zwei Möglichkeiten: Du bestreitest den Erwerb der Betäubungsmittel. In dem Fall wird es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Schlägst du diesen Weg ein, würde ich dir empfehlen, keine Angaben zur Sache zu machen.
Oder du gibst den Erwerb zu und bittest auf Grund deines Geständnis um Strafmilderung. Dann solltest du Angaben zu Sache machen.
Gerne,
eher unwahrscheinlich... am Telefon sind wir was Informationen angeht immer sehr vorsichtig, da wir ja nie wissen, wer WIRKLICH am anderen Ende der Leitung sitzt. Beispiel: Deine Kumpel findet den Brief vom Äußerungsbogen, er ruft uns an und wir erzählen ihm deine gesamte "Vorgeschichte"... wäre irgendie... "uncool"...
Aber du kannst ja dennoch versuchen den Sachbearbeiter zu erreichen, mit dem Aktenzeichen, welches du erhalten hast kann er dir ja vielleicht ein paar "unverfängliche" Informationen zukommen lassen.
Beste Grüße
Habe noch eine Frage.
Auf dem Bogen kann ich folgendes ankreuzen: "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden."
Bringt mir das was?
Kann das ein Verfahren abwenden?
Oder gleicht das einem Schuldgeständnis?
Wie auch immer, ich werde mich an einen Btm Anwalt wenden. Danke nochmal.
Hey,
wenn du das ankreuzt gibst du zu verstehen, dass du einen Strafbefehl vermutlich akzeptieren würdest. Das heißt, der Staatsanwalt sagt dir irgendwann: "Herr CaptainCrunch, wenn sie einen Strafbefehl von 400 € akzeptieren, wird das Verfahren gegen Sie eingestellt."
In diesem Fall bist du nicht vorbestraft (also wird nicht in deinem Führungszeugnis aufgenommen) und vermeidest eine Gerichtsverhandlung, in welcher die Strafe höher ausfallen könnte (evtl. auch niedriger, wenn du noch gute Beweise hast, die deiner Entlastung dienen).
Hoffe ich hab deine Fragen beantwortet?
Btm Anwalt ist sicher keine dumme Idee... außer du willst dir halt die Kosten sparen, dann wären oben genannte Optionen eine Möglichkeit für dich...
Danke, Du hast mir sehr geholfen! Sobald die Sache geklärt ist, werde ich von dem Ausgang berichten.
Ist das ratsam?
Ist die Sachlage unklar ist es ratsamer keine Angaben zu machen um sich nicht selbst zu belasten.
Ist die Sachlage eindeutig, dass du gegen ein geltendes Gesetz verstoßen und die Beweislast überzeugend ist, dann ist es immer förderlich sich zu der Sache zu äußern, Umstände zu erklären und Reue zu zeigen. Das wirkt sich - besonders bei Jugendstraftätern - auf ein mögliches Urteil strafmildernd aus.
Wie eindeutig die Beweise bei dir sind kann man nicht sagen. Denk mal drüber nach. Das abzuwägen ist manchmal sehr schwierig.
Gruß Chillersun
Vielen Dank für Deine Antwort!
Ich denke, die Sachlage ist eher unklar, sonst hätten sie im Brief mehr Details genannt.
Es ist auch keine Vorladung, sie wollen nur eine Äußerung von mir.
Grüße zurück!
Ich denke, die Sachlage ist eher unklar, sonst hätten sie im Brief mehr Details genannt.
Im Anhörungsbogen wird i.d.R. der Sachverhalt nicht in aller Breite dargelegt. Ich würde aus dem Umfang des Vorwurfs auf keinen Fall irgendeinen Rückschluss ziehen.
Es ist auch keine Vorladung, sie wollen nur eine Äußerung von mir.
Ob sie dich vorladen oder einen Anhörungsbogen zusenden, für den Gang des Strafverfahrens macht das keinen Unterschied. Man gewährt dir rechtliches Gehör, das ist das Ausschlaggebende.
Den einzigen Rückschluss den du aus der Nichtvorladung ziehen könntest, wäre, dass die Beweislage ausreicht und keine Fragen offen sind. Selbst das ist aber fraglich.
Danke für die Informationen, Furbo!
Hatte zuvor noch nie nen Anhörungsbogen.
Andere Briefe von der Polizei, die ich las, waren immer recht detailliert.
Frag mal einen Strafrechtler. Es scheint ja relativ eindeutig zu sein, wenn Du Spuren im Internet hinterlassen hast.
Der Strafrechtsanwalt kann nach der Menge um die es geht Dir den Rat geben, ob volle Offenheit, Reue usw. der richtige Weg ist, oder einfach Schweigen.
Danke für die Antwort!
Es waren nicht die Spuren im Internet. Der "Händler" wurde hochgenommen, und hatte anscheinend noch Daten von mir.
Menge war ca. 5 - 10g.
Gut, ich bin kein BtM Spezialist, aber ich denke mal, das ist pille palle. Ich würde den Bogen ausfüllen, schreiben, dass ich es mal probieren wollte, es eine dumme Idee war und mir das eine Mal und die folgende Übelkeit eine Lehre waren bla bbla bla.
Gibt vermutlich eine Geldstrafe, mit Glück evtl. Einstellung des Verfahrens gegen eine kleine Geldauflage.
Wie alt warst Du damals? Unter 18, dann passiert Dir vermutlich fast nichts.
Ich war 23.
Ich werde jetzt erstmal versuchen, einen Bekannten zu kontaktieren, der Anwalt ist.
Danke
Stimmt denn der Vorwurf?
Der Anhörungsbogen ist die Gewährung rechtlichen Gehörs. Ob du dich äußerst oder nichts sagst, ist für den Lauf des Strafverfahrens unbeachtlich. Du hattest die Gelegenheit, was zu sagen. Danach hat der StA freie Bahn, einen Strafbefehl zu beantragen.
Wenn die Sachlage eindeutig ist, würde ich mich zur Sache äußern und versuchen, sie als Jugendsünde darzustellen.
Ist die Beweislage aber zweifelhaft, wäre die Hinzuziehung eines RA anzuraten. Allerdings kostet der einiges. Es ist letztlich eine Kosten-/Nutzenrechnung.
Stimmt der Tatvorwurf, glaube ich nicht, dass du "ungerupft" aus der Sache rauskommst, eine Einstellung gegen Geldauflage wäre drin, genau wie eine Geldstrafe.
Ein Anhörungsbogen bezeichnet nur in recht wenigen Worten die dir vorgeworfene Tat. Sie wird nicht in epischer Breite dargelegt.
Hier ist alles, was Du wissen musst bezogen auf Cannabis (oder andere Substanzen) und die Polizei. Ersetze das Wort "Cannabis" durch "Amphetamin" und lies Dich so durch den Beitrag: http://hanfverband.de/inhalte/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln
Danke für die Antwort Dommie!
Meinst du, ich würde ein paar zusätzliche Infos zur Sachlage bekommen, wenn ich bei der Polizei anrufe?
Grüße, CaptainCrunch