Im Flughafen arbeiten trotz laufendem Ermittlungsverfahren?
Hi,
Habe mich für einen Job im Flughafen beworben und die Sicherheitsüberprüfung steht mir bevor. Da die Auflagen streng sind wollte ich fragen ob dort rauskommt, dass ich in einem laufenden Strafverfahren bin.
Das mit dem Verfahren ist auch nichts schlimmes eher ein Missverständnis was zu 99% eingestellt wird.
Meine Sorge ist nur wegen diesem „Zuverlässigkeit nach §7 LuftSiG“.
Wäre nett wenn jemand weiterhelfen würde, der sich in dem Bereich auskennt.
Danke
6 Antworten
Ich kenne jetzt die Paragraphen nicht auswendig, aber es wird gesetzlich genau geregelt sein, welche Voraussetzungen man bei der Überprüfung erfüllen muss, um sie zu "bestehen" - und was somit "No-Go" Faktoren sind.
Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass du mit einem akut anhaftenden Strafverfahren auch nur die geringste Chance haben wirst. Man wird ja nicht zufällig und VÖLLIG grundlos von der Staatsanwaltschaft einer Straftat bezichtigt. Somit ist die Zuverlässigkeit, und darum geht es bei der Überprüfung ja, schon mal dahin.
Sollte das alles eingestellt werden und du wurdest nicht verurteilt, dann kannst du die Überprüfung einige Monate später sicher problemlos durchlaufen, denn dann hast du dir rechtlich ja nichts zu Schulden kommen lassen. Aber jetzt akut sehe ich da 0 Chancen.
Ich würde auch völlig ohne Grund einer Straftat bezichtigt(einer wirklich schlimmen) ja naja war nicht völlig ohne Grund aber schon sehr weit hergeholt.
Und bei der Polizei herrschen auch sehr strenge Regeln war Vorstrafen o.ä. angeht und trotzdem bin ich jetzt in der Ausbildung
Mach dir nichts draus, mit der Luftfahrt ist im Moment eh noch nicht so viel wieder los. ;-) Kläre das Strafverfahren schnellstens auf, damit es eingestellt wird und dann kannst du es erneut versuchen. Aber vor allem: Verschweige das nicht bei deinem kommenden Gespräch!
Wenn ich es sage bin ich erst recht raus. Ich weiß auch nicht was ich sagen soll und was nicht...
Wenn du es verschweigst und es dann bei der Überprüfung nach §7 rauskommt, nachdem du vom Arbeitgeber angestellt wurdest, hast du ganz richtig dicke Kacke am Dampfen! Der wird dich dann vor der Kündigung fragen, warum deine Überprüfung negativ zurückkam und wenn dann rauskommt, dass du das verschwiegen hast, fängst du dir im besten Fall noch eine Zivilklage vom Arbeitgeber ein.
ich wurde schon am Telefon gefragt ob ich vorbestraft bin und meinte nein. Wenn ich erneut gefragt werde, würde ich dies erneut verneinen. Ob ich in einem laufenden Ermittlungsverfahren bin werde ich wahrscheinlich nicht gezielt gefragt und soweit ich nicht gezielt gefragt werde, werde ich auch nichts davon sagen.
Das war bis jetzt meine Vorstellung. Die Einstellung kommt ja erst nach der Überprüfung der Zuverlässigkeit
Nicht zwingend!
Ich wurde damals bei meiner Einstellung als Ramp Agent erst Wochen nach meiner Einstellung überprüft.
Zuerst musste ich durch einen Kurs - der war bereits Teil des Jobs, bezahlt und somit war ich bereits eingestellt. Erst danach haben wir unsere Unterlagen für die Überprüfung weggegeben. Bis dahin waren wir immer nur mit den Trainern auf der Rampe und einfach als "Besucher" deklariert, brauchten also keine eigene Prüfung nach §7.
Hätte ich da nichts von einem laufenden Verfahren gesagt und die Überprüfung wäre dann plötzlich an meinen AG zurückgekommen, mit der Begründung "nicht zuverlässig, weil laufendes Verfahren", hätte ich mächtig Ärger gehabt.
Also verlass dich darauf besser nicht und sprich es beim Gespräch von dir aus an. Du sagst doch, du bist ja völlig unschuldig - erkläre einfach, was passiert war.
stimmt schon aber in der Regel denkt jeder „Ermittlungsverfahren=Straftäter“ und man wird direkt abgestempelt. Ich denke solange ich nicht gezielt gefragt werde, werde ich nichts sagen und falls im Anschluss Probleme auftreten, ich wurde nicht gefragt, ob ich in einem laufenden Verfahren bin sondern ob ich vorbestraft bin, was ich offensichtlich nicht bin
Sprechen mit deinen Sachbearbeiter und erklär ihm deine Situation damit er versucht das möglichst schnell durch zu drücken.
Ich würde meinen Arbeitsgeber nichts sagen und sobald das Verfahren eingestellt würde ist es eh als wär nie was gewesen
Immer ruhig bleiben, weil ein laufendes Verfahren nicht im Führungszeugnis oder so auftaucht, erst nach Verurteilung durch einen Richter.
Alles andere wäre ungerecht und verstöße gegen das Rechtstaats-Prinzip.
Du bist solange unschuldig, bis du gerichtlich nachweislich verurteilt worden bist.
Da du jetzt aber schon weißt, dass es nur ein Missverständnis ist, alles kein Problem.
Hoffe konnte dir helfen und die Angst/Sorge nehmen.😉
Viel Spaß & Erfolg beim Bewerbungsgespräch & beim Job dann✊✊✊
Dankesehr. Hatte nur Angst wegen der Zuverlässigkeitsüberprüfung, da die Unterlagen von Landeskriminalamt... beantragen und dort eigentlich drinstehen müsste, dass ich in einem laufenden Verfahren bin aber das nimmt mir die Angst
Woher weißt du was das LKA alles führt?
Hast du so ein Ausdruck selbst erhalten?
Ansonsten einfach mal abwarten und das WE genießen...😎
Das ist so nicht ganz korrekt. Es geht bei der Überprüfung nach §7 nicht um eine Schuldzuweisung, sondern um die Feststellung der absoluten Zuverlässigkeit für das Aufhalten in einem hochsensiblen Sicherheitsbereich. Bei der Überprüfung wird nicht bloß einfach ein Führungszeugnis angefordert. Diese Überprüfung dauert gute 6 Wochen und man wird bis hin zu LKA/BKA, Verfassungsschutz und anderen Behörden völlig durchleuchtet. Daraus ergibt sich dann ein Gesamtbild, mit dem man dann fürf zuverlässig (oder nicht) erklärt wird.
Da kann dann auch ein anhängendes Strafverfahren durchaus zum Problem werden und rauskommen wird dieses sowieso.
Hier die Gesetzesgrundlage: https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__7.html
Ich hatte sowas ähnliches bei der Polizei auch ein Mißverständnis.
Mein Sachbearbeiter hat dann dafür gesorgt das meine Bewerbung eingestellt wird also er 2 Wochen später gemerkt hat das ich wirklich nichts angestellt habe hat er dann bei den Bewerbungsleuten angerufen und gesagt das meine Bewerbung weiter bearbeiten können.
Ich weiss nicht ob dir das hilft aber vielleicht wird es ja so ähnlich gemacht wenn du ihnen versicherst das du nichts angestellt hast
Heißt denn „eingestelltes Verfahren“ dass man auch nichts angestellt hat? Bin frische 18 und mich macht das einfach fertig dass ich unschuldig eine Anzeige drin habe auch wenn die sehr wahrscheinlich eingestellt wird. Steht ja trotzdem im erweiterten Führungszeugnis oder irgendwo wo die Polizei reinschauen kann.
eingestellte Verfahren sind im Flughafen leider auch nicht wirklich erwünscht laut ZÜP
Wenn das Verfahren eingestellt wird werden alle deine Daten gelöscht und nirgendswo wirds du mehr gespeichert und dein Führungszeugnis ist leer wenn du sonst nichts angestellt hast
Bei der für Deinen Wohnort zuständigen Polizeidienststelle wird im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung eine SiPol-Anfrage gestellt.
In Beantwortung dieser Anfrage werden ALLE Ermittlungsverfahren (sowohl Verurteilungen als auch eingestellte Verfahren) mitgeteilt.
Auch noch laufende Verfahren? Wahrscheinlich ja. Das war’s dann wohl leider
Ja, auch laufende Ermittlungsverfahren werden mitgeteilt. Dabei spielt auch erst mal die Schwere des Deliktes keine Rolle.
Darf ich fragen wo Sie die Informationen her haben?
Berufliche Erfahrungen.
Da die Auflagen streng sind wollte ich fragen ob dort rauskommt, dass ich in einem laufenden Strafverfahren bin.
Ja, dies kommt raus, da du auch noch ein erweitertes Führungszeugnis abgeben musst.
Das mit dem Verfahren ist auch nichts schlimmes eher ein Missverständnis was zu 99% eingestellt wird.
Dann solltest du dies beim ersten Gespräch deinem AG auch mitteilen.
Schade. Aber danke