Ausbildung zum Altenpfleger trotz Eintrag im Führungszeugnis?
Hallo zusammen,
ich bin kürzlich bei einem Bildungsträger (Grone) aufgenommen worden, der es mir ermöglicht eine Ausbildung zum Altenpfleger zu absolvieren. Heute habe ich mein Führungszeugnis per Post erhalten und musste mit erschrecken feststellen, dass ich eine Eintragung habe wegen Erschleichung von Leistungen (2x Schwarz gefahren). Verurteilung war am 07.05.2012, 30 Tagessätze zu je 15,00 €. Datum der Tat: 29.11.2011
Nun habe ich enorme Angst, vom Bildungsträger nachträglich abgewiesen zu werden oder später nicht zur ExamPrüfung zugelassen zu werden. Hat jemand mit einem solchen Dilemma Erfahrung. Kann ich nun wirklich keine Ausbildung im Pflegebereich beginnen?
3 Antworten
Hallo! Schön, dass ich dir auch einen Rat geben kann :)
ich habe damit erfahrung. laut allgemeiner regelung (ein gesetz hierzu habe ich bis heute nicht gefunden und auch beim senat für gesundheit konnte mir das keiner vorzeigen) dürfen in deinem führungszeugnis keine "einschlägigen" Eintragungen laut berufsbild vorhanden sein.
in der praxis heißt das meist folgendes: - keine sexualdelikte - keine körperverletzung - kein diebstahl - kein verstoß gegen das betäubungsmittelgesetz
ich hatte mal eine bekannte, die bei der schwesternschaft ihre ausbildung zur altenpflegerin gemacht hat und die hatte das gleich im führungszeugnis wie du, nur 3 mal :P
hat ihre ausbildung bis zum ende machen dürfen - hat keiner was zu gesagt :)
Vielen Dank für deinen Rat. Das macht mir natürlich Hoffnung =)
Werde euch hier mitteilen wie es ausgegangen ist.
Hallo,
wenn Du gedacht hast, die Geldstrafe steht nicht im Führungszeugnis, bist Du leider einem weit verbreiteten Irrtum aufgesessen, der sich aber hartnäckig hält. Dabei kann man doch beim Bundesjustizamt nachlesen, dass alles anders ist, als viele Leute denken.
Dort heißt es zum Thema "Hinweise zur Aufnahme von Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen in das Führungszeugnis"
"Vielfach werden Führungszeugnisse als fehlerhaft beanstandet, weil die Empfänger meinen, eine Verurteilung zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen sei generell nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen.Dies trifft jedoch nicht zu.
Sobald eine weitere Verurteilung im Register vermerkt ist, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren (zu rechnen ab Urteilstag) in das Führungszeugnis aufzunehmen ..."
Schau einfach mal nach:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Aufnahme/Aufnahme_node.html
Normalerweise steht alles unter 90 Tagessätzen nicht im Führungszeugnis, erkundige dich mal warum das bei dir so ist. Frage nochmal nach welches Führungszeugnis du genau brauchst. Wegen zwei mal schwarzfahren werden die wahrscheinlich keinen Ärger machen.
Erstmal Danke für die schnelle Antwort! Ich werde Montag dann wohl mal beim Bundesamt für Justiz anrufen müssen (obwohl es mir sehr unangenehm sein wird). Kann nur hoffen, dass mir dadurch nicht meine Zukunft flöten geht. Ich meine ich bin doch kein Schwerverbrecher.
Ich bin eig. auch davon ausgegangen, dass dies nicht im Führungszeugnis auftaucht.
Die geben eh keine telefonische Auskunft über einzelne Einträge.
ich habe mal ein führungszeugnis gesehen, da standen 5 tagessätze à 10 euro drin wegen beamtenbeleidigung :D
ich glaub das geht schon...
Ich habe nochmal nachgelesen, die Strafe dürfte eigentlich selbst im erweiterten Führungszeugnis nicht drinstehen, da die Erweiterung nur für Sexualstraftaten, Misshandlungsdelikte u.a. gilt