Laufendes Strafverfahren und Führungszeugnis?
Hallo, es geht um Folgendes. Ich hatte letzten ein Bewerbungsgespräch, welches super lief. Nun muss ich ein Führungszeugnis beantragen. Ich habe jedoch ein laufendes Strafverfahren. War vor Gericht als Zeuge und der Richter meinte, dass Ein Strafverfahren eingeleitet wird. Vor einigen Monaten musste ich wegen einer anderen Sache, wo ich Beklagter "betitelt" wurde zur Polizei. Ich habe von der Polizei gesagt bekommen, dass ich unschuldig bin, was ich auch wirklich bin.Kommen wir zur Frage, würden diese Verfahren im Führungszeugnis stehen?
Danke!
4 Antworten
Nur abgeschlossene Verfahren, in denen du über eine bestimmte "Größe" verurteilt wurdest, finden Einzug in das Führungszeugnis. Die Grenze liegt bei 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe.
Nicht abgeschlossene Verfahren landen beim Staatsanwalt in dessen Register.
Laufende Verfahren stehen nicht im einfachen Führungszeugnis. Erst nach einer Verurteilung vor Gericht.
Ins Führungszeugnis kommen nur rechtskräftige Strafen. Das heißt, die Rechtsmittelfrist für Berufung/Revision ist abgelaufen und das Verfahren somit beendet.
Zeugenaussagen haben gar nichts mit dem Führungszeugnis zu tun.
Wenn der Arbeitgeber wüßte.... schon 2 Strafverfahren...!
Ins Führungszeugnis kommen nur rechtskräftige Strafen.....
bei mehr als 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe.
Solange du nicht rechtskräftig verurteilt wurdest, steht natürlich auch nichts im Führungszeugnis.