Minijob zu viel verdient, wer zahlt Steuern nach?
Hallo! Mein Bekannter hat einen Minijob. Er verdient dort jedoch durch ein fest abgesprochenes Gehalt regelmäßig mehr als 450 € im Monat. Sein Chef hat ihm nun gesagt, das wäre bei einer Betriebsprüfung aufgefallen und er würde sich die nun anfallende Nachzahlung von ihm wiederholen.
Geht das überhaupt? Ist es nicht die Schuld vom Chef, wenn er ihn als Minijobber anmeldet, obwohl im Vorhinein klar ist, dass das nicht ausreicht?
6 Antworten
Wenn zwei erwachsene,geschäftsfähige Menschen einen € 450,- Vertrag abschließen,in dem aber ein höheres Einkommen vereinbart wird,dann handelt es sich m.E.um einen Betrugsversuch, denn es wurde ja nicht nur die fällige Steuer nicht gezahlt,sondern vermutlich wurden auch nicht die bei einem Arbeitsvertrag in der sogenannten Gleitzone fälligen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt.
Sorry - aber ich frage mich,wie man so dumm handeln kann.Offensichtlich wollten beide Partner Geld sparen.
Wenn der Arbeitgeber die evtl. fällige Nachzahlung einfordert,wird es wohl zu einer Auseinandersetzung vor einem Gericht kommen.
Danke für den Stern.
Er kann nur den Teil nachfordern, den der Arbeitnehmer hätte zahlen müssen. Wer über 450 im Monat verdient, ist sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass die Beiträge vom AG und AN jeweils zur Hälfte getragen werden. Am besten einen Anwalt fragen. Wenn der AN dort weiterbeschäftigt ist, wird der AG die Nachzahlung evtl. vom Lohn einbehalten..
zusätzlich kann dein Bekannter 2x im jahr 800 statt 45o€ verdienen, er soll doch mal übers Jahr hochrechnen, welcher Monatsdurchschnitt heraus kommt. Und sich die Nachzahlung zurück holen geht nicht, da hast du Recht, das hätte dem Chef selbst auffallen müssen
Wenn Dein Freund das gesamte Geld genommen hat, dann ist er der Steuerschuldner. Wenn er nur 450€ angenommen hat ist der Chef, bezahlt der Chef.
Das muß auch dem AN auffallen, wenn er mehr als 450 € einstreicht.
Es ais Aufgabe des Arbeitnehmers nicht mehr zu arbeiten als für 450 Euro.
Natürlich fällt es auf, aber es ist ja nicht Aufgabe des AN sich korrekt anzumelden.