Kann man eine Strafe bekommen, wenn man Minijobs NICHT anmeldet?
Angenommen man verdient mit 2 Jobs auf geringfügiger Basis 450,00€ muss das angemeldet werden? Falls nicht, was passiert?
Und wie ist mit einem Job hat bei dem man nur um die 100,00€ verdient? Anmelden, ja nein?
11 Antworten
Der Arbeitgeber ist verpflichtet zur Anmeldung. Er muß ja auch die Abgaben bezahlen. Bei einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis tragen AN und AG jeweils zur Hälfte die Beiträge. Bei Jobs auf geringfügiger Basis, trägt sie der AG alleine. Es pielt keine Rolle ob es nur 100 Euro od. zwei Aushilfsjobs sind. Es dürfen insgesamt nur nicht mehr als 450,- sein.,
Zwei Minijobs sind offiziell gar nicht möglich. BEIDE Arbeitgeber sind dann für die vollen Sozialbeiträge haftbar. Das macht niemand mit, der noch bei Verstand ist.
Wenn du es besser weißt...... Bitte schön, mach ruhig.
Das mit der Haftung der Arbeitgeber ist totaler Humbug.
dann belege uns doch mal diesen Humbug.
Du solltest schon etwas Ahnung haben wenn du alles als Humbug darstellst.
So, und nun erwarten wir von dir deine Erklärung mit entsprechende Belege.
man man-...
Allerdings sind 2 Minijobs möglich, solange der Gesamtverdienst 450.- € nicht übersteigt.
Hallo questione,
Sie schreiben:
Kann man eine Strafe bekommen, wenn man Minijobs NICHT anmeldet?<
Antwort:
Grundsätzlich Ja!
Gesetzlich ist das in Deutschland so geregelt, daß hier die Arbeitgeber in der Pflicht sind!
Das heißt:
Der Arbeitgeber ist für die notwendigen Anmeldungen verantwortlich und zuständig und bei jeder Aufnahme einer Tätigkeit muß der Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis des Arbeitnehmers anfordern und die dortigen Daten für die jeweilige Anmeldung zu Grunde legen!
Liegen mehrere Arbeitsverhältnisse vor, so werden diese durch die Daten im Sozialversicherungsausweis bei den Behörden automatisch aktenkundig und offengelegt!
Zu Unterscheiden wäre zwischen Minijobs und Midijobs!
Minijob gesamt bis 450 Euro!
Midijobs 450,01 - 850 Euro! (Gleitzone)
Würde der jeweilige Arbeitgeber seiner Meldepflicht nicht nachkommen, macht er sich straf- und haftbar!
Siehe hierzu z.B. auch unter folgenden Links:
http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/arbeitsmarktpolitik/55335/minijobs?p=all
google>>wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BCgige_Besch%C3%A4ftigung#Geringf.C3.BCgig_entlohnte_Besch.C3.A4ftigung
google>>wikipedia.org/wiki/Midi-Job
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo,
beträgt der Bruttoverdienst aus beiden Arbeitnehmertätigkeiten maximal 450 Euro? Oder mehr?
Besteht eine eigene Krankenversicherung oder eine Absicherung als Familienangehöriger?
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Krankenversicherung als Student, Schüler, Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld, Bezieher von Arbeitslosengeld II (Jobcenter) oder ....?
Gruß
RHW
Minijobs müssen der Minijobzentrale gemeldet werden. Der Arbeitgeber muss die ca 30% pauschalen Lohnnebenkosten dorthin abführen.
Dies gilt auch für 2 Minijobs die in Summe nicht mehr als 450,- € bringen.
Ist die Summe beider Minijobs größer als 450,- € so werden beide voll sozialversicherungspflichtig.
In dem Fall sind die Beiträge (sowohl AG- als auch AN-Beiträge) an die Krankenkasse der Wahl des Versicherten abzuführen und evtl. Steuerabgaben dem Finanzamt.
Blödsinn! Wenn beide Verdienste zusammen unter 450 € ergeben, gibts gar keine Probleme. Das mit der Haftung der Arbeitgeber ist totaler Humbug.