Muss man als geringfügig Beschäftigter (Minijobber) den Rundfunkbeitrag zahlen?
Meine Freundin aus Georgien ist Sprachstudentin und arbeitet nebenbei als Kinderbetreuerin (Minijob, geringfügig Beschäftigt). Anfang Mai hat sie sich eine kleine 1 Zimmerwohnung gemietet und letzte Woche kam der Brief bezüglich Rundfunkbeitrag ins Haus geflattert. Da sie echt wenig Kohle verdient wollte ich fragen ob jemand weiß ob man sich als geringfügig Beschäftigter vom Beitrag befreien lassen kann? Habe mal ein bischen recherchiert aber leider nichts dazu gefunden.
4 Antworten
Wenn sie kein Bafög oder andere Sozialleistungen bezieht, muss sie den Beitrag zahlen. Gehört halt zu einer Wohnung dazu, genau wie Miete, Strom und Wasser etc.
Würde sie nur diesen Minijob machen und nicht Studieren,müsste sie nur auf dem Jobcenter eine Aufstockende Leistung zum Lebensunterhalt beantragen !!! Läge sie dann unter dem Bedarf eines ALG - 2 Empfängers und würde die anderen Voraussetzungen erfüllen ( wie zum Beispiel:nicht über dem max.Vermögen,was ein ALG - 2 Empfänger haben darf ),würde sie automatisch mit dem Bescheid über eine Aufstockende Leistung,eine 6 Monatige Befreiung für die GEZ - mit zugeschickt bekommen,die sie dann an die GEZ - schicken muss.Nun Studiert aber deine Freundin und somit ist sie automatisch aus dem ALG - 2 Bezug raus,weil sie ja wahrscheinlich Bafög oder eine andere Leistung bekommt.In diesen Leistungen ist bereits eine Pauschale für die Unterkunft und Heizung enthalten,nur wenn diese Pauschale nicht ausreichend ist,würde ihr eine Leistung vom Jobcenter zustehen,für die ungedeckten Kosten für die Unterkunft und Heizung und somit würde sie auch eine Befreiung für die GEZ - bekommen.Angenommen,sie hätte in ihrem Bafög eine Pauschale von 220 € für die Unterkunft und Heizung,zahlt aber tatsächlich 300 €,also hätte sie eine Differenz von 80 € und das würde sie als ungedeckte Kosten für die Unterkunft und Heizung bekommen.Aber ihr Einkommen zählt nach dem Abzug von Freibeträgen ( vom Minijob ),als Bedarfsdeckendes Einkommen auf ihren Bedarf.Der Bedarf für Erwachsene in eigenem Haushalt,dazu zählt auch ein angemietetes Zimmer oder eine WG,beträgt 382€ im Monat ( Regelsatz ) + die angemessenen Koste für die Unterkunft und Heizung.Erhält sie auch noch Kindergeld,zählt dieses auch als Bedarfsdeckend und wird angerechnet.Sie kann ja mal im Internet eingeben,Freibetragsrechner für ALG - 2,der ist kostenlos und rechnet ihr einen eventuellen Anspruch gleich aus.
Befreiungen gibt es nur, wenn man Sozialleistungen bezieht. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass Geld da ist, weil kein Amt bestätigt hat, dass es nicht da ist.
jeder mus in diesen Land bezahlen
Nee, ein Haushalt im Eigenheim mit mehreren Verdienern und mehreren Fernsehgeräten, da zahlt nur einer, ebenso bei Wohngemeinschaften. Aber die Rentnerin mit Radio ohne TV und Minirente, die zu stolz ist, zum Sozialamt zu gehen, die zahlt.