Welche Nachzahlungen habe ich wegen meines Minijobs zu erwarten?

7 Antworten

Ich bin privat Familienversichert und Student.

Dies ist nicht möglich!

in der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung.

Jede Person hat eigenständige Tarife und dafür wird ein entsprechender mtl. Beitrag verlangt.

Es werden keine rückwirkenden Beiträge VON DIR erhoben - wenn überhaupt, dann ist ausschließlich der ArbG dafür verantwortlich, da er auch der Schuldner der Sozialversicherungsbeiträge ist.

Individuelle Beiträge werden von dem Tag ab erhoben, an dem der ArbG erkennen kann, dass der Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Beschäftigungsjahr (nicht Kalenderjahr!!) verdienen wird.


Der ArbG müsste dann die entsprechenden Beiträge (auch die ArbN-Anteile) nachzahlen - er kann sie auch nicht von Dir zurückfordern.

Du brauchst nichts weiter zu unternehmen...

Apolon  27.04.2017, 12:05

@DerSchopenhauer,

ich vermute du hast die Frage nicht richtig gelesen.

Er ist Student und privat krankenversichert.

Solange er nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet, wird er nicht in der GKV krankenversicherungspflichtig.

DerSchopenhauer  27.04.2017, 13:21
@Apolon

Das ist richtig, sofern der Studentenstatus nachweislich erfüllt war - aber es wären dennoch Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten.

@bastille92,

die Antworten zu deiner Frage sind hier fast alle falsch.

Tatsache ist, dass du Student bist und außerdem privat krankenversichert.

Bedeutet, dass für deine PKV eigene Beiträge gezahlt werden. Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht.

Ein Student gilt als Werksstudent, wenn er nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet - die Einkommenshöhe ist dafür völlig egal.

Du wirst erst dann GKV- krankenversicherungspflichtig wenn du mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest.

Bedeutet es bleibt alles so wie es zur Zeit ist - und du könntest sogar 5.000 € pro Monat verdienen.

Gruß Apolon

Diese Einkommensgrenze gilt für das Kalenderjahr. Nicht wie Du es hier dem Anschein nach betrachtest für das "Arbeitsjahr".

Apolon  27.04.2017, 12:06

Diese Einkommensgrenze gilt für das Kalenderjahr.

Und was sollte sich ändern, wenn diese Einkommensgrenze überschritten wird?

Bitte den Text richtig lesen!

wilees  27.04.2017, 12:24
@Apolon

@ Apolon:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.

Beispiel

Ein Minijobber mit einem regelmäßigen monatlichen Verdienst von 420 Euro übernimmt für einen Monat zusätzlich eine Krankheitsvertretung. Er verdient damit in diesem Monat 1.000 Euro. Seine Beschäftigung gilt weiterhin als Minijob, da sie die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro nur gelegentlich (in einem Monat) und mit der Krankheitsvertretung nicht vorhersehbar überschritten hat.

Zum einen ist ein Minijob wenn nicht Regelversteuert wird Steuerfrei. Zum anderen kommst du mit den genannten Beträgen nicht über die Jahreshöchstsumme, da diese immer für das Kalenderjahr gültigkeit hat.

Du hast von Mai 16 bis Dezember 16  ein Einkommen von 3600€ durch den Minijob. Also unter der Jahreshöchstgrenze.

Und in 2017 hast du bis jetzt 3 x 450€  = 1350€ plus einmal die 1000€ = 2350€ die du bisher verdient hast. Somit bist du noch immer um 3050€ unter dem Jahreslimt in 2017.

Du brauchst nichts nachzahlen.


bastille92 
Beitragsersteller
 27.04.2017, 09:37

Danke für die Antwort. Aber bist du dir sicher, dass die Grenze für ein Kalenderjahr gilt. Ich habe mich jetzt schon relativ viel belesen und dort war immer die Rede von einem Zeitjahr und der rückwirkenden Berurteilung der letzten 12 Monate. 

Griesuh  27.04.2017, 10:09
@bastille92

wo du es nach lesen kannst ist die Minijobzentrale.

Schaue unter www.minijob-zentrale. de

Dort kannst du alles nachlesen. Denn die MInijobzentrale ist die Stelle an der die MInijober angemeldet werden müssen.

Apolon  27.04.2017, 12:14
@Griesuh

Selbst wenn er als Werksstudent 5.000 € pro Monat verdienen würde, müsste er keine Nachzahlung bei seiner Krankenversicherung leisten.