2 Minijobs die sich überschneiden?
Ich bin Student, habe keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und arbeite als Minijobber auf 450€ Basis. Ich verdiene 240€ im Monat. Am 31.07 ist in Firma A mein letzter Arbeitstag. Firma A hat einen Abrechnungszeitraum vom 15. bis zum 15. des Folgemonats und zahlt mir mein Gehalt für den Zeitraum vom 15.7. bis zum 15.8. ende August. Firma A meldet mich am 15. als Minijobber ab. Am 1.8. möchte ich gerne bei Firma B als Minijobber auf 450 Basis anfangen. Firma B zahlt genau 450€ im Monat und würde mein erstes Gehalt ende August zahlen.
Firma A sagt das geht nicht, weil ich dann im August mehr als 450€ verdiene und die Tätigkeit voll versteuert werden muss. Firma B sagt ich muss mir keine Sorgen machen, weil mein letzter Arbeitstag bei Firma A der 31.7. ist und der Abrechnugszeitraum keine Rolle spielt, solange ich im August dort nicht arbeite. Ich hoffe einer kann mir mit einer Auskunft helfen, welche Angabe richtig ist.
4 Antworten
firma a soll dich ab dem 31.7. auch abmelden und dir dein bis dato erarbeitetes gehalt ausrechnen und auszahlen. wenn dein arbeitsvertrag OFFIZIELL, das heißt auch schriftlich am 31.7. endet hast du nichts zu befürchten. regel das einfach firmen intern. wenn du bei firma b ab dem 1.8. anfängst bekommst du jedoch schwierigkeiten wenn du mit der anderen firma noch unter vertrag stehst. geldlich müsste es versteuert werden, aber mal auf gut deutsch gesagt.... den einen monat indem du doppelten lohn beziehst kannst du auch einfach als restlohnauszahlung deklarieren. denn hin und wieder gibt es firmen die vorzahlen oder nachzahlen ggf auch mitte des monats so würde sich also sowieso ein gehalt überschneiden und wenn dein monatliches nettoeinkommen NICHT über deinem grundsatz liegt ist es auch nciht verwerflich und du kannst das geld behalten.
bei der 450 euro basis geht es darum, dass ien job ein minijob ist, wenn die bezahlung montatlich 450 euro nicht übersteigt. rein rechtlich gesehen ist die bezahlung von 240 euro für den 7. monat und die 450 euro wäre für den 8. monat. dabei ist es egal, wann sie dir das geld nun geben oder nicht. das wäre dasselbe wie wenn dir der 450 euro job nur jede 3 monate 1350 euro auszahlt anstatt monatlich 450 euro.
aber sicherheitshalber frag mal deine studentengewerkschaft oder ähnliches.
Firma B zahlt zwar erst am 15. des Folgemonats, macht die Meldungen zu möglicher Sozialversicherung und Steuern aber mit Wirkung zum 31.7., wie auch dein Vertrag geht. Damit bist du raus.
Ja diese As und Bs verwirren einen alten Sack schonmal. Ist trotzdem völlig wurscht. Der gezahlte Lohn entspricht der Vertragsdauer bis 31.7. Wann die das auszahlen, ob aus internen Abrechnungsgründen erst Mitte August oder erst an Weihnachten, ist völlig egal, solange die notwendigen Abgaben und Nachweise auf Juli laufen.
war ja nicht böse gemeint, aber bei rechtlichen dingen sollte man lieber pingelig sein als ungenau. denn man weiß nie, was für konsequenzen das mit sich ziehen könnte.
Ja, das mit der Pingeligkeit ist leider sehr richtig und meistens angebracht. Es kommt auf jede Silbe an.
Firma B hat recht
firma A zahlt am 15. des folgemonats