Minijob hat falsche Lohnsteruergruppe angegeben - dadurch im Hauptjob von Lohnsteuer 1 auf 6. Wie bekomme ich das Geld wieder?

3 Antworten

Hatte fast das selbe... Hab nen neuen Job angefangen und die haben mich bei der Anmeldung statt auf vozeit auf minijob beim finanzamt gemeldet. Hab mich auch gewundert warum ich So wenig Geld bekomme... Hab es dann auf der Lohnabrechnung gesehen. Statt 1 war ich mit 6 versteuert worden. Hab dann beim Amt angerufen und nach gefragt. Die Arbeit musste mir das Geld zurück erstatten weil der Fehler von denen her kam... Also Ruf all beim Finanzamt an

realitycheck 
Beitragsersteller
 09.06.2019, 14:17

Hallo Otzi,

hab vielen lieben Dank für deine schnelles feedback!!!

Wer zahlt dann aber? Ich frage mich wie meine Hauptarbeitsstelle(teilzeit) wo ich seit Jahren schon die Lohnsteuer 1 habe es einfach auf 6 ändert...Den Fehler hat der Minijob Arbeitgeber begangen, indem er mich für den minijob auf Lohnsteuerklasse 1 gestuft hat. Dann wurde keine Ahnung bei meinem Hauptarbeitgeber die Lohnsteuer ungefragt von 1 auf 6 geändert und auch so abgerechnet. Als mein Hauptstellen-Arbeitgeber anrief und fragte ob die Lohnsteuer 6 gewollt ist, verneinte ich dies. Dennoch wurde der letzte Monat mit der Lohnsteuer 6 im Hauptjob & mit Lohnsteuer 1 im Minijob gerechnet.

Otiz8484  09.06.2019, 14:27
@realitycheck

Bei mir hat es mein Arbeitgeber nachzahlen müssen da er den Fehler gemacht hat. Frag einfach mal am Dienstag bei deinem zuständigen Finanzamt nach

realitycheck 
Beitragsersteller
 09.06.2019, 15:33
@Otiz8484

Das werde ich machen, haben vielen Dank !!!

siola55  10.06.2019, 09:41
@realitycheck
Den Fehler hat der Minijob Arbeitgeber begangen, indem er mich für den minijob auf Lohnsteuerklasse 1 gestuft hat.

Lieber FS, wieso hat dein Minijob-Arb.geber dich überhaupt in eine Lohnsteuerklasse verdonnert - viel besser wäre es für dich und deine Einkommensteuererklärung, wenn er beim Minijob die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet laut der minijob-zentrale.de unter Steuerrecht:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

wie z.B.: Besteuerung von 450-Euro-Minijobs im Gewerbe

Pauschale oder individuelle Lohnsteuer

Bei 450-Euro-Minijobs bestimmen Sie als Arbeitgeber die Art der Besteuerung. Sie entscheiden, ob der Minijob

  • pauschal mit zwei Prozent versteuert wird oder
  • individuell nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers.

Vorteil hierbei für dich: du mußt diesen Minijob dann nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben, da ja dann bereits vom AG pauschalversteuert.

Sollte sich dein Arbeitgeber vom Minijob am Dienstag beim Gespräch querstellen, dann hat dein AG immer noch die Möglichkeit beim Minijob, diese 2% Pauschalsteuer auf dich abzuwälzen:

Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Vorteil für dich bzw. deinen Minijob-AG: die Lohnsteuerklasse spielt überhaupt keine Rolle bei der Pauschalversteuerung! ;-)

siola55  10.06.2019, 09:46
@siola55

Vorteil hierbei für dich und deinen Minijob-Arb.geber: die Lohnsteuerklasse spielt dann hierbei überhaupt keine Rolle mehr! ;-)

siola55  10.06.2019, 11:28
@realitycheck

Dein Minijob-Arb.geber hätte deinen Minijob gar nicht ans Finanzamt melden sollen, sondern an die minijob-zentrale.de melden sollen mit 2% Pauschalsteuer:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

wie z.B.: Minijob-Zentrale oder Finanzamt – wer für welche Lohnsteuerart zuständig ist

Die Pauschsteuer von zwei Prozent melden und zahlen Sie an die Minijob-Zentrale.

Haben Sie sich dagegen für die individuelle Lohnsteuer entschieden oder wenden die pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent an, zahlen Sie diese direkt an das zuständige Finanzamt.

Alle Infos zu den unterschiedlichen Lohnsteuer-Arten und zuständigen Stellen

Deshalb ordnet das Finanzamt richtigerweise alle weiteren Jobs in die Looser- Lohnsteuerklasse 6 ! :-((

Dein minijob-Arbeitgeber hat dich falsch angemeldet! So gelangten falsche Daten zum Finanzamt, die diese dann an den Hauptarbeitgeber übermittelt haben. Das passiert alles automatisch!!!

Der minijob-AG kann die Abrechnung korrigieren!

Ich würde darauf bestehen.

Er muss ja sowieso die falschen Daten berichtigen, die Berichtigung wird dem Finanzamt übermittelt und die übermitteln das wiederum an den Hauptarbeitgeber.

Wie bekomme ich das Geld wieder?

Durch eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt im Folgejahr!

Kann es sein, daß du einfach beim Minijob-Arb.geber deine Hauptbeschäftigung nicht angegeben hast???

Gruß siola55

realitycheck 
Beitragsersteller
 09.06.2019, 22:48

Stand in meinen Bewerbungsunterlagen und wurde auch mehrfach im Einstellungsgespräch erwähnt. Ich musste ja daraufhin weisen, dass ich nur max. 10h die Woche arbeiten kann, da ich ja noch ein Hauptjob habe und zum Abgleich der Stunden meinen Dienstplan mitbringe.

Nach mehrmaligen nachfragen hieß es, dass etwas falsches im Personalfragebogen reingeschrieben wurde. Es wurde weder meine Steuerklasse gefragt noch sonstiges.

siola55  09.06.2019, 23:23
@realitycheck
...ich habe vor knapp 2 Monaten neben meinem Hauptjob (Teilzeit) einen Minijob auf 450 € Basis begonnen. Leider musste ich mit erschrecken feststellen das mein Arbeitgeber von dem Minijob mich bei meinem Hauptarbeitgeber in die Lohnklasse 6 gesteckt hat obwohl ich die Lohngruppe 1 habe. Bei meinem Minijob stehe ich jetzt aber in der Lohngruppe 1 anstatt in der Lohngruppe 6...

Aber warum entrichtet dein Minijob-Arbeitgeber nicht einfach die 2% Pauschalsteuer für dich???

Dann spielt die Lohnsteuerklasse keine Rolle mehr beim Minijob und du mußt den Minijob nicht in deiner Einkommensteuererkärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert laut minijob-zentrale.de

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html