Rückzahlung beim Minijob mit Hartz4?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich frage für eine gute bekannte.
Situation:
Sie bekommt Hartz 4 und hat jetzt einen Minijob angefangen. Auch alles gemeldet etc, jetzt die Frage: Wenn sie ihre Leistungen bekommt und dann am 15.ten den Lohn aus dem Minijob, wie kann man das schreiben aufsetzten das ihr die Vollen Leistungen gezahlt werden und sobald der Lohnzettel vom Minijob da ist,das die zuviel gezahlten Leistungen dann vom Minijob von ihr zurück zum Jobcenter überwiesen wird.
Beispiel : 01.01.2018 Arbeitslosen geld am 15.01.2018 450 Euro aus dem Minijob. 100 Euro Freibetrag und aus den 350 Euro die 20% sprich 70 Euro. Rückzahlung am 15.01.2018 280 Euro.
LG
5 Antworten
Sie muss dem Jobcenter nur mitteilen, dass der erste Lohn im Folgemonat gezahlt wird, dann steht ihr im ersten Arbeitsmonat noch die volle Leistung zu.
Wenn ab dem 2. Monat am 15. feststeht wie viel sie verdient hat, kann das ja mit der nächsten anstehenden Zahlung verrechnet werden.
Oder so. Also nicht rückwirkend
und wenn der lohn immer wechselnd ist, mal verdient sie zb nur 150 , mal 400. deswegen wollte sie lieber das geld am 15ten dann zurück bezahlen
Das muss man auch mitteilen. Dann wird die Leistung für 6 Monate festgesetzt und man muss hinterher abrechnen und evtl. etwas erstatten.
könnten sie ein beispiel geben?
nein in dem fall wird es individuell monatlich berechnet. da es eienn unterschied macht ob jemand 150 euro hat oder 400 und somit kein vernünftiger durchschnitt gebildet werdne kann, der nicht zu lasten des he wäre.
So ist das auch möglich. Allerdings muss man dann in jedem Monat die Abrechnung einreichen und sie wird im Folgemonat berücksichtigt.
nein sie wird nicht im folgemonat berücksichtigt, sondern im laufenden monat. man muss doch eh jeden monat seine unterlagen im jc einreichen.
So wie du dir das vorstellst funktioniert es evtl.bei Beschäftigungsaufnahme, aber ganz sich nicht dauerhaft !
Angenommen man würde am 01.11.2018 einen 450 € beginnen, diese auch verdienen und im Folgemonat zum 15. ohne Abzüge aufs Konto bekommen, dann stünde einen für den Monat Oktober noch das volle ALG - 2 zu, weil hier das sogenannte Zuflussprinzip zur Anwendung kommt.
Für den Monat November hätte man dann einen formlosen schriftlichen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen können und nach Erhalt des Einkommens die Einkommensbescheinigung / Kontoauszug beim Jobcenter vorlegen, dann würde man anhand des Bruttoeinkommens die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berechnen und diese dann theoretisch vom Nettoeinkommen abziehen.
Dies würde dann das anrechenbare Einkommen ergeben und das wäre dann auf formlosen schriftlichen Antrag in Raten ans Jobcenter zurückzuzahlen bzw.die Rate würde evtl.gleich von der zustehenden Aufstockung abgezogen.
Bei unterschiedlichem monatlichen Einkommen müsste es jeden Monat nachgewiesen werden, dann würde das Jobcenter in der Regel ein Durchschnittseinkommen annehmen, wird weniger verdient gibt es nach Einreichen der Nachweise den Differenzbetrag zeitnah nachgezahlt und bei höherem Einkommen erfolgt dann zeitnah eine Rückforderung.
man wird einen betrag nehmen, der im durchschnitt verdient wird u. nach abzug der freibeträge alg2 nur noch ergänzend zahlen. sie wird keine vollen leistungen mehr bekommen, um eben überzahlungen zu vermeiden.
hier muss kein schreiben aufgesetzt werden, sondern deine bekannte sollte persönlich vorsprechen, wenn sie etwas möchte. weiterhin muss sie kopie des kontoauszuges und lohnschein monatlich einreichen.
Ihr müsst jede Lohabrechnung (monatlich) ans Jobcenter schicken. Daraufhin wird jeden Monat ein neuer Bescheid erstellt und abgerechnet.
Zurück überwiesen wird da nichts. Zu viel erhaltenes wird im Folgemonat vom Jobcenter verrechnet/abgezogen.
es wurde schon im aktuellen bescheid mit 450 angerechnet aber die bekommt sie noch nicht. jetzt wollten wir ein schreiben aufsetzten das die leistung ganz bezahlt wird und sobald das geld aus dem Minijob da ist, das jobcenter nach einreichung des lohnstreifens uns eine rückzahlungs bzw rückforderung zu sendet und sie das geld was quasie zuviel war zurück überweist
Nein, so läuft das nicht. Das was sie zuviel erhalten hat, wird ihr nächsten Monat abgezogen.
Und falls ihr zuviel angerechnet/abgezogen wurde (wie du schreibst die vollen 450) gibts den Fehlbetrag nachdem die Lohbescheinigung vorgelegt wurde innerhalb weniger Tage aufs Konto.
Es gilt das Zuflussprinzip. Am Tag der Fälligkeit der Januar-Leistung hat noch kein Zufluss stattgefunden.
also kann man doch zb die vollen leistungen bekommen und dann am 15ten das geld was zuviel war zurück bezahlen?