Steuerklasse falsch, bekomme ich mein Geld wieder?
Hey, ich hatte im Oktober für 2 Tage einen Minijob neben meinem Hauptjob.. die haben sich anscheinend als Hauptjob angemeldet und somit wurde ich jetzt rückwirkend Oktober, November und Dezember bei meinem Vollzeitjob auf Steuerklasse 6 gesetzt. Die haben mir jetzt einiges an Geld abgezogen..
Meine Frage: Es war ja ein Fehler vom Nebenjob und die haben heute eine Mail ans Finanzamt geschrieben, dass es falsch war. Bekomme ich jetzt mein Geld zurück oder nicht? Die Buchhaltung ist bis Januar nicht im Haus und ich mache mir echt Sorgen.. Die müssen doch dem Finanzamt einfach mitteilen, dass dies ein Fehler war und mir mein Geld erstatten?
Ich danke euch
Steven
4 Antworten
Was für ein Durcheinander und ein Arbeitgeber, der etwas falsch meldet erscheint mir vage. Falls du ledig bist, dann ist meiner Meinung nach Stkl.1 und 6 identisch. Also was soll die Panik. Musst sowieso eine Steuererklärung machen und dann bekommst du etwas zurück, falls zu viel einbehalten wurde.
Steuerklasse 1 und 6 sind NICHT Identitsch, Steuerklasse 6 ist die schlechteste Stueerklasse ...
Was soll die Panik? Mir wurden 862€ zu wenig ausgezahlt.
Es ist ein häufig anzutreffendes Problem bei einem Minijob und einem Hauptjob - der Minijob wird als Hauptarbeitgeber angemeldet - damit wird der eigentliche Hauptjob zum Nebenarbeitgeber und erhält die Steuerklasse VI.
Einer der beiden ArbG muß das korrigieren - die zuviel gezahlte Steuer erhälst Du über die Einkommensteuererklärung zurück - Du bist sowieso verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn Steuerklasse VI vorliegt.
wahrscheinlich ist das nicht mehr zu korrigieren und du wirst wohl eh verpflichtend eine Steuererklärung abgeben müssen (Steuerklasse 6). Dann gibt es das Geld zurück.
Irgendwann ist immer das erste Mal. Da kannst du für später schon mal üben. Was das nun damit zu tun hat, dass du nächstes Jahr studierst, das verstehe ich nicht ganz.
Du machts am Jahreende eine Steuererklärung, dann wird das alles wieder zusammen+außeinander gerechnet und eine Steuer darus errechnen.
Ja die Korrektur nennt man "Steuererklärung"
Die Firmen holen sich die Daten vom Finanzamt. Daher ist die Abrechnung erst mal richtig.
Als Student würde ich auf jeden Fall ne Steuererklärung machen,dann bekommst die ganze Steuer zurück
www.elster.de kann man auch testweise mal ausfüllen,
Steuererklärung hab ich noch nie gemacht und möchte jetzt vorm Studium ungern mit anfangen. Dies sollte doch auch einfach korrigierbar sein, sodass ich das mit dem nächsten Gehalt bekomme?