Was bedeutet bleibt unberührt in diesem Text?
Hi, verstehe nicht ganz was das bedeutet.
§8 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bleibt unberührt.
( ( 1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.)
heißt es, dass es wird nach diesem Gesetz gearbeitet und der Arbeitgeber wird daran nichts ändern?
5 Antworten
"Unberührt" heißt im juristischen Zusammenhang immer, dass das "unberührt" bleibende Gesetz trotzdem noch vollumfänglich gilt.
Aber was möchtest du genau wissen?
Das kommt unter anderem auch auf die Branche an, in der du arbeitest
Als Jugendliche*r darfst du wochenends oder an Feiertagen nur dann beschäftigt werden, wenn das in den Paragrafen 16 - 18 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ausdrücklich erlaubt ist und wenn du für gearbeitete Sonntage und Feiertage einen entsprechenden Ausgleich bekommst.
Hier steht (2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an gesetzlichen Feiertagen in den Fällen des § 17 Abs. 2, ausgenommen am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai.
also darf ich nicht am 1 Januar arbeiten?
also darf ich nicht am 1 Januar arbeiten?
Am 1. Januar duerfen Jugendliche ausser "mit vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen" nicht beschaeftigt. Siehe dazu JArbSchG § 21 Abs. 1: https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__21.html
Dienstplanmäßig nicht. Caveman liegt da vollkommen richtig.
Das bedeutet, dass der §8 auch dann gilt, wenn woanders eine andere Regelung formuliert worden sein sollte.
Ohne den Zusammenhang verraten zu haben, ist leider nur diese allgemeine Antwort möglich.
Man darf selbst an dem Gesetz nichts ändern als wird danach gearbeitet.
An einem Gesetzt kann man nichtmal selbst Etwas ändern.
Hab ich auch nicht gesagt dass man es kann
Wenn man es nichtmal kann, spielt es keine Rolle, ob man es dürfte.
Welchen Sinn hat jetzt deine Antwort?
Wenn du’s nicht verstehst sei ruhig
Den Mund verbieten lasse ich mir in einem öffentlichen Forum nicht. Wenn du der Meinung bist, dass ich dich nicht verstanden habe, erkläre es doch.
Wie wäre es, wenn Du den Zusammenhang, in welchem Bezug auf § 8 JArbSchG genommen wird, nennst.
Um Deine Frage zu beantworten:
§ 8 JArbSchG gilt und ist einzuhalten, sofern es Anwendung findet.
Ich fange an im Krankenhaus zu arbeiten und habe das nicht ganz verstanden, also muss ich auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten?
Ja, so muss es sein!
Ich möchte wissen, ob ich an Sonntagen oder generell am Wochenende arbeiten muss und auch an Feiertagen, zb Weihnachten.