Was bedeutet bleibt unberührt in diesem Text?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

"Unberührt" heißt im juristischen Zusammenhang immer, dass das "unberührt" bleibende Gesetz trotzdem noch vollumfänglich gilt.

Aber was möchtest du genau wissen?

lelol293 
Beitragsersteller
 22.09.2020, 12:01

Ich möchte wissen, ob ich an Sonntagen oder generell am Wochenende arbeiten muss und auch an Feiertagen, zb Weihnachten.

Alejandro1998  22.09.2020, 12:07
@lelol293

Das kommt unter anderem auch auf die Branche an, in der du arbeitest

Altersweise  22.09.2020, 12:22
@lelol293

Als Jugendliche*r darfst du wochenends oder an Feiertagen nur dann beschäftigt werden, wenn das in den Paragrafen 16 - 18 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ausdrücklich erlaubt ist und wenn du für gearbeitete Sonntage und Feiertage einen entsprechenden Ausgleich bekommst.

lelol293 
Beitragsersteller
 22.09.2020, 12:30
@Altersweise

Hier steht (2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an gesetzlichen Feiertagen in den Fällen des § 17 Abs. 2, ausgenommen am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai.

also darf ich nicht am 1 Januar arbeiten?

DerCaveman  22.09.2020, 12:44
@lelol293
also darf ich nicht am 1 Januar arbeiten?

Am 1. Januar duerfen Jugendliche ausser "mit vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen" nicht beschaeftigt. Siehe dazu JArbSchG § 21 Abs. 1: https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__21.html

Altersweise  22.09.2020, 13:18
@lelol293

Dienstplanmäßig nicht. Caveman liegt da vollkommen richtig.

Das bedeutet, dass der §8 auch dann gilt, wenn woanders eine andere Regelung formuliert worden sein sollte.

Ohne den Zusammenhang verraten zu haben, ist leider nur diese allgemeine Antwort möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Man darf selbst an dem Gesetz nichts ändern als wird danach gearbeitet.

ronnyarmin  22.09.2020, 12:01

An einem Gesetzt kann man nichtmal selbst Etwas ändern.

gnes23  22.09.2020, 12:35
@ronnyarmin

Hab ich auch nicht gesagt dass man es kann

ronnyarmin  22.09.2020, 12:51
@gnes23

Wenn man es nichtmal kann, spielt es keine Rolle, ob man es dürfte.

Welchen Sinn hat jetzt deine Antwort?

gnes23  22.09.2020, 12:58
@ronnyarmin

Wenn du’s nicht verstehst sei ruhig

ronnyarmin  22.09.2020, 18:33
@gnes23

Den Mund verbieten lasse ich mir in einem öffentlichen Forum nicht. Wenn du der Meinung bist, dass ich dich nicht verstanden habe, erkläre es doch.

Wie wäre es, wenn Du den Zusammenhang, in welchem Bezug auf § 8 JArbSchG genommen wird, nennst.

Um Deine Frage zu beantworten:

 § 8 JArbSchG gilt und ist einzuhalten, sofern es Anwendung findet.

Ja, so muss es sein!