Darf man am Feiertag arbeiten?



Und habe ich mich dadurch strafbar gemacht, oder „zählen“ die 8 Stunden einfach nicht, oder was ist da die Konsequenz? Oder ist das erlaubt, wenn ich mir das so einteile?

8 Antworten

Stell Dir vor, Du hast Urlaub und Dein Chef bittet Dich um eine Vertretung. Das ist der Vorzug des Homeoffice... . Was den Feiertag betrifft mußt Du es vielleicht Beichten. Es war ja nicht mutwillig oder vorsätzlich. Es gibt viele Notdienste die auch an Feiertagen arbeiten müßen. Verbuche es als verpasste Gelegenheit.

Das kommt farauf an. Es gibt viele Firmen, die es verbieten am WE/Feiertag/20-6 uhr zu arbeiten. Das wird dann i.d.R. auch mit dem Betriebsrat vereinbart.Da ist es die Fürsorgepflicht des Betriebes, dass man diese freie Zeit für sich nutzt.
Ich kenne hier nicht die Vereinbarungen bei euch.

Den Feiertag bezahlt ohnehin der Chef - verbuche es einfach als freiwillige Leistung ohne zusätzliche Bezahlung und das positive daran ist dass Du wieder etwas schlauer bist

Wo kein Kläger, da ist kein Richter. Solange du keinen Feiertagszuschlag forderst, interessiert das wahrscheinlich nicht.

Wenn du dir deine Zeit komplett frei einteilen kannst, kannst du ja auch sonst am Sonntag arbeiten, oder? Das ist dann das selbe wie mit den Feiertagen.

Solange du keinen Feiertagszuschlag erhebst, sollte es m.E. kein Problem geben.