Muss mein Chef einen gesetzlichen Feiertag bezahlen (30std/Woche)
Hallo,
ich arbeite 30 Std/Woche in einem Friseursalon.
Muss mein Arbeitgeber mir die Gesetzlichen Feiertage bezahlen?
Er sagte zu mir, da ich nach Stunden bezahlt werde, habe ich keinen Anspruch auf eine bezahlung an Feiertagen. Habe an den Feiertagen natürlich nicht gearbeitet, musste dafür aber an meinem eigentlich freien Tag arbeiten.
Vielen Dank
4 Antworten
Entgeltfortzahlungsgesetz § 2: Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Hättest du an dem Feiertag einen regulären Arbeitstag gehabt, ist der ArbG selbstverständlich verpflichtet, die üblichen Arbeitsstunden als Ausfallzeit zu vergüten.
Danke!
Natürlich muss dein Chef dir den Feiertag bezahlen, wenn du da normalerweise gearbeitet hättest! Und du bist auch nicht verpflichtet, den Tag nachzuarbeiten!
musste dafür aber an meinem eigentlich freien Tag arbeiten.
Das waren dann Überstunden.
Er sagte zu mir, da ich nach Stunden bezahlt werde, habe ich keinen Anspruch auf eine bezahlung an Feiertagen.
Das ist Schwachsinn. Jeder AN hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Feiertagen. Das gilt für Vollzeit-, Teilzeit- und auch Minijobs. Feiertage die auf einen Tag fallen an dem regulär gearbeitet worden wäre müssen daher bezahlt werden.
Danke!
Danke!
Ja dein Chef muss bezahlen