Ist die Abrechnung vom Arbeitgeber korrekt?
Liebe GF-Gemeinde!
Ich habe einen Minijob und im Monat März für 4 Stunden gearbeitet.
Kann es sein, das die Hälfte an die Rentenversicherung eingezahlt wird?
Was stimmt mit dem Lohnzettel (siehe Anlage) nicht?
Der Arbeitgeber ist jedenfalls sehr unkooperativ.
Wo kommen die 175 Euro her?
Für Euro Antworten vielen Dank.
Viele Grüße
Randy
2 Antworten
HI,
Ja, die Abrechnung ist korrekt so, wenn du keinen versicherungspflichtigen Hauptberuf neben dem Minijob hattest. Die 175 Euro sind die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage in der Rentenversicherung:
Beiträge zur Rentenversichherung werden von mindestens 175 Euro abgeführt, auch dann, wenn der Verdienst darunter liegt. Es müssen also insgesamt 32,55 Euro gezahlt werden (175 Euro x 18,6%). Davon trägt der Arbeitgeber 15% vom TATSÄCHLICHEN Entgelt, also 45,60 Euro x 15% = 6,84 Euro. Dis Differenz trägt der Minijobber, in dem Fall also 32,55 - 6,75 = 25,71 Euro.
Lieber Randy,
lesen kann man zwar nicht viel von deiner Abrechnung, aber du mußt den Mindestbeitrag beachten bei deiner Entgeltabrechnung (siehe Antwort von Spezialmann): Mindestbeitrag zur Rentenversicherung
Verdienst unter 175 EuroDer volle Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent des Bruttoentgelts – mindestens aber 32,55 Euro. Dieses Minimum ergibt sich, weil Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung mindestens von einem Wert von 175 Euro zu berechnen sind. Dies gilt auch dann, wenn ein Minijobber weniger als 175 Euro verdient.
Bei einem sehr geringen Verdienst mußt du sogar noch Geld mitbringen😥:
Bei einem sehr geringen monatlichen Verdienst ist Ihr Arbeitgeberanteil so niedrig, dass sich daraus ein Differenzbetrag für Ihren Minijobber ergibt, der höher als sein Verdienst ist. Dies führt dazu, dass Ihr Minijobber gar kein Entgelt mehr bekommt, sondern Ihnen als Arbeitgeber sogar noch den Restbetrag erstatten muss.
Obiges Beispiel mit einem Verdienst von 25 Euro:
Der Mindestbeitrag liegt bei 32,55. Damit beträgt der monatliche Anteil
- des Arbeitgebers 3,75 Euro (15 Prozent des tatsächlichen Entgelts 25 Euro) und
- des Minijobbers 28,80 Euro (Gesamtbeitrag 32,55 Euro minus 3,75 Euro Arbeitgeberanteil)
Hier erhält der Minijobber kein Entgelt und muss seinem Arbeitgeber noch 3,80 Euro (Beitragsanteil 28,80 Euro minus Verdienst von 25 Euro) erstatten😥.
Gruß siola55