Mini Job + Nacht Arbeit als Student über 20 Stunden/Woche?

1 Antwort

Hi liebe/r Sergey,

Infos, Hinweise und Tipps hierzu findest du in studis-online.de unter Geld + BAföG -> Studienfinanzierung -> Jobben, 450 €

bb) 20-Stunden-Regel für Jobs in der Vorlesungszeit

Ihr seid als ordentliche Studierende anzusehen und nicht als
Arbeitnehmer, wenn ihr in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden
in der Woche jobbt. Sofern ihr eine Anstellung habt, in der ihr mehr
arbeiten müsst, geht man davon aus, dass euer Studium hinter eurem Job
zurücktritt und ihr mehr Arbeitnehmer seid als Studierende. Dies gilt
aber nur für die Vorlesungszeit. In den Semesterferien könnt ihr
problemlos auch mehr als 20 Stunden arbeiten. Wenn ihr dies häufiger
macht, müsst ihr allerdings die 26-Wochen-Regel beachten. Dazu gleich
unter cc).

Arbeitet ihr (in der Vorlesungszeit) überwiegend außerhalb der regulären Studienzeit, also an den Wochenenden, abends oder nachts, dürft ihr ausnahmsweise auch mehr als 20 Stunden arbeiten. In diesem Fall müsst ihr aber folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ihr müsst eure Zeit und Arbeitskraft trotz Job überwiegend dem Studium widmen.
Der Job muss außerdem befristet sein, und zwar auf maximal 26 Wochen. (Diese Voraussetzung gilt seit dem 1.1.2017.)

www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=4#pAIII

Gruß siola55