Mini Job + Nacht Arbeit als Student über 20 Stunden/Woche?
Also ich habe jetzt Minijob 12 St/WocheMir wurde zugesagt 20/Stunden Woche in der Nacht(ab 22 bis 6 uhr.) für noch einen Job. Ich bin privat versichert und bin 30 Jahre alt.
Die Fragen sind:
1. Kann ich 32 Stunden pro Woche als Student arbeiten wenn ich 20 Stunden in der Nacht machen würde.
2. Soll mein Nachtvertrag auf 26 Wochen befristet sein?
3. Soll ich es zuerst der Uni beweisen das ich ein ordentlicher Student bin?
4. Wenn die Uni erfährt das ich mehr als 20 Stunden in der Woche arbeite, dann folgt sofortige Exmatrikulation oder kann ich z.b. den Vertrag kündigen? Oder von Anfang an schick mir Uni die Mail das es nicht erlaubt ist damit ich es kündigen soll?
5. Was ist mit der Steuern in meiner Situation, ist Nachtschicht steuerfrei oder es ist egal ob man in der Nacht oder nicht arbeitet und 20 Stunden/Woche 8.354 euro/jahr überschreitet dann soll mann 300 euro pro Monat viel zahlen?
6 Soll ich in diesem Fall zur Gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
7. Falls ich komplett steuerpflichtig bin und nicht als ordentlicher Student sein kann... Kann ich meinen ersten Vertrag kündigen indem ich 2 diese Jobs parralel während nur einem Monat ausübe bis meiner Kündigung des ersten Jobs. Ich meine hier ob ich diese Regel verletzen kann für einen Monat wegen Kündigung.
8. Während diesen Monates bin ich dann Versicherung und Steuerpflichtig und danach Versicherung und Steuerfrei noch mal?
9. Schmeisst Uni mich während diesen Monaten raus?
10. Wenn ich z.b. 1000 euro pro monat verdiene das soll dann € 8.354 überschreiten, aber was wenn ich nur 6 Monaten gearbeitet habe und gekündigt habe also 6000 euro verdient habe, kann es steuerfrei sein?
Lg,Serhiy
1 Antwort
Hi liebe/r Sergey,
Infos, Hinweise und Tipps hierzu findest du in studis-online.de unter Geld + BAföG -> Studienfinanzierung -> Jobben, 450 €
bb) 20-Stunden-Regel für Jobs in der Vorlesungszeit
Ihr seid als ordentliche Studierende anzusehen und nicht als
Arbeitnehmer, wenn ihr in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden
in der Woche jobbt. Sofern ihr eine Anstellung habt, in der ihr mehr
arbeiten müsst, geht man davon aus, dass euer Studium hinter eurem Job
zurücktritt und ihr mehr Arbeitnehmer seid als Studierende. Dies gilt
aber nur für die Vorlesungszeit. In den Semesterferien könnt ihr
problemlos auch mehr als 20 Stunden arbeiten. Wenn ihr dies häufiger
macht, müsst ihr allerdings die 26-Wochen-Regel beachten. Dazu gleich
unter cc).
Arbeitet ihr (in der Vorlesungszeit) überwiegend außerhalb der regulären Studienzeit, also an den Wochenenden, abends oder nachts, dürft ihr ausnahmsweise auch mehr als 20 Stunden arbeiten. In diesem Fall müsst ihr aber folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ihr müsst eure Zeit und Arbeitskraft trotz Job überwiegend dem Studium widmen.
Der Job muss außerdem befristet sein, und zwar auf maximal 26 Wochen. (Diese Voraussetzung gilt seit dem 1.1.2017.)
www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=4#pAIII
Gruß siola55