Ehegattensplitting bei Angestellte und steuerfrei verdienenden Studenten?
Hallo zusammen,
ich und meine Verlobte wollen heiraten. Bisher arbeite ich steuerfrei als Student, 20 Stunden die Woche nebem dem Studium und meine Freundin ist Angestellte.
Nun habe ich versucht herraus zu finden wie genau das mit dem Ehegattensplitting funktioniert da ich steuerfrei beschäftigt bin. Wird dabei dann mein verdienst dann doch versteuert?
Sie 3, ich 5 und meins wird dann aufeinmal auch versteuert und insgesamt ist es dann kein Vorteil mehr für uns?
Danke für eure Zeit und Hilfe.
4 Antworten
Die Steuerklasse hat rein gar nichts mit der tatsächlichen Steuerlast zu tun. Die Steuerklasse ist nur eine rein automatisierte, in vielen Fällen einigermaßen reale Schätzung zur Steuervorrauszahlzng.
Beim Ehegattensplitting wird einfach nur das zu versteuernde Einkommen beider zusammen gerechnet, durch 2 geteilt und die Freibeträge für beide angerechnet. Jeweils 1 minijob pro Person ist möglich und wird nicht hinzugerechnet. Der Vorteil ergibt gerade bei sehr unterschiedlichen Einkommen aus der Ersparnis durch die steuerprogression. Hätte der einzelne einen relativ hohen Steuersatz, so wird durch das splitting die Progression reduziert und es kommt zu einer deutlich geringeren Besteuerung.
"ich und meine Verlobte" - der Esel nennt sich immer selbst zuerst
"Wird dabei dann mein verdienst dann doch versteuert?" - Das wird er auch so. Dein AG führt ein Pauschalsteuer ab.
"Sie 3, ich 5 und meins wird dann aufeinmal auch versteuert und insgesamt ist es dann kein Vorteil mehr für uns?" - doch
ich bin stolz drauf ein Esel zu sein
Bisher arbeite ich steuerfrei als Student, 20 Stunden die Woche nebem dem Studium
Ich nehme an, dass es sich um einen Mini-Job handelt. Mini-Jobs sind nicht steuerfrei, nur übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Steuer pauschal.
Sonderbestimmungen für Studenten gibt es im Steuerrecht übrigens nicht.
Wird dabei dann mein verdienst dann doch versteuert?
Wenn es sich um einen Minijob handelt, dann nicht.
Wenn es sich um einen Minijob handelt, dann nicht...
...falls der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für ihn entrichtet hat; nur dann muß der Minijoblohn nicht in der Einkommensteuererkärung angegeben werden!
doch, ist ein gigantischer vorteil für euch
selbst wenn deins versteuert wird, sie spart deutlich mehr steuern als du zahlst