Für 200 Euro 22 Stunden pro Woche arbeiten?
Hab ein Angebot bekommen den Bundesfrewilligendienst zu leisten. Leichte Bürotätigkeit. 22 Stunden soll es in der Woche sein. Zu meinen ALG II Leistungen würde ich 200 Euro Taschendgeld vom Dienstträger dazu bekommen. Die Anzahl der Stunden gemessen an das Entgelt irritiert mich ein bisschen. Und der Job wäre in einer anderen Stadt (1 Stunde Fahrt) würdet ihr den Job annehmen? Danke!
7 Antworten
Dann hast du ja insgesamt locker 1000 Euro wenn man das ALG II dazurechnet.
Die hat nicht jeder bei 22 Wochenstunden.
Fahrtkosten dürften hier vom Amt übernommen werden.
Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist kein Job.
Und wenn du schon rechnest: Alg2 plus 200 = ca 1000 netto. Für 22 Std/Wo als ungelernte Kraft ist das gut.
§ 1 Abs. 7 Arbeitslosengeld 2/Sozialgeld-Verordnung (ALG-2-V )
sieht vor, dass ein Teilnehmer am BFD von seinem Taschengeld 200 Euro als nicht auf die Hartz 4 Leistung anrechenbaren Zuverdienst behalten darf. Entsprechendes gilt für das FSJ bzw. FÖJ. Die 200 Euro Taschengel werden also nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Damit will der Gesetzgeber die Motivation von ALG-2-Beziehern, an einem BFD teilzunehmen, stärken.Darüber hinaus bestimmt § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB II i.V.m. § 6 der ALG II-V, dass ein volljähriger Hartz 4 Bezieher vom Einkommen in der Regel 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen sowie ggf.Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung vom Zuverdienst absetzen kann. Gleiches gilt für notwendige Ausgaben wie zum Beispiel Fahrtkosten. (Eine Quittungsvorlage ist dann erforderlich.)
Damit ist schon mal klar, dass sich das Entgelt aus dem FSJ nicht in gleichem Maße wie andere Erwerbseinkommen durch die Anrechnung "verringert".
Man hätte also monatlich 200 € anrechnungsfrei (alle anderen Behauptungen zur Anrechnung sind nicht richtig.
Ich mache die Rechnung mal anders herum auf:
Um 200 € Freibetrag auf ein "normales" Erwerbseinkommen zu haben (der Rest würde dann auf das ALG II angerechnet werden), müsste man 600 € Brutto erzielen.
600 € Brutto bedeutet 100 € Grundfreibetrag + 20% x 500 € (das die 100 € übersteigende Einkommen) = 200 €.
Bei einem Brutto von 600 € für monatlich 88 Arbeitsstunden entspräche das einem Stundenlohn von 6,82 €/h, das ist zwar weniger, als der Mindestlohn beträgt (der hier natürlich nicht zur Anwendung kommt), aber allemal besser als eine MAE, die bei 30 h/Woche mit 1,10 € - 1,50 € je nach Region vergolten wird.
Heißt auch: wer 88 h im Monat arbeitet, hätte bei Mindestlohn auch bloß 780 € brutto raus und damit einen Freibetrag von 236 €, wobei derjenige das Fahrgeld u.U. über die Lohnsteuererklärung geltend machen muss und nicht sofort 1:1 wiederbekommt (siehe Zitat oben).
Womit man widerlegen könnte, dass ein FSJ so viel schlechter gestellt ist als ein Minijob (was gerne behauptet wird).
Zudem könnte man noch einen Minijob zusätzlich annehmen, der nach dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden muss und nach den bekannten Freibetragsregelungen angerechnet wird (bei 22 Wochenstunden ist das sicher locker drin).
Wenn du also noch 5 Stunden pro Woche irgendwo jobben kannst, also 20 h im Monat, dann hast du noch mal 174 € brutto im Monat, wovon du 115 € behalten kannst ohne Anrechnung.
Damit hättest du monatlich 315 € zusätzlich zu deinem ALG II, das ist so schlecht nicht. (Für 315 € Freibetrag müsste man bei einem "Nur"-Job nämlich 1175 € Brutto haben, also bei Mindestlohn immerhin 132 h im Monat arbeiten und wäre in den meisten Fällen (wenn eigene Wohnung) noch Aufstocker.
Es ist ein Bundesfreiwilligendienst, von daher orientiert sich das "Gehalt" (bzw. Taschengeld) nicht an dem, was man normalerweise verdienen könnte. Trotzdem bietet diese Stelle die Chance etwas zu tun, einen einigermaßen geregelten Alltag zu haben und am Ende vllt eine Bescheinigung/ Zeugniss zu bekommen, dass bei späteren Bwerbungen hilfreich sein könnte.
Von daher mag es vielleicht nicht lohnenswert im finanziellen Sinne, aber u.U. ein guter Weg um ins Berufsleben zu finden.
das das kein Gehalt ist kann man das auch anders sehen aber die Stundenzahl und die Vergütung stehen nicht im zusamenhan´g da würde ich eher versuchen einen Nebenjob zu bekommen wo m an nur 100€ verdient. fahrt kosten dorthin werden auch vergütet .bzw erstattet.
klär erst mal ab was du bekommst eine aufwands entschädiegung dürfen in deinem Fall nur 200€+ fahr kosten sein ein Taschengeld ist für dich sinnlos da das das Amt dir wieder abrechnet..