Bafög, Kindergeld und Nebenjob - Übungsleiterpauschale?
Hi,
ich erhalte Studentenbafög, etwas weniger als der Höchstsatz, weiterhin erhalte ich noch knapp ein Jahr lang Kindergeld. Jetzt möchte ich nebenbei einen 450 Euro Job beginnen, und habe im Bereich der Pflege einen interessanten Job gefunden, bei welchem ich allerdings zwei 24 Stunden Dienste machen müsste und somit knapp 470 Euro pro Monat verdienen würde.
Ich habe gelesen, dass Einnahmen bis 2400 Euro im Jahr aus nebenberuflichen Tätigkeiten wie die Pflege behinderter Menschen als Übungsleiterpauschale nicht als Einkommen bezüglich Kindergeld berücksichtigt würden.
Kennt sich damit jemand aus? Sind die auch steuerfrei?
Gilt dies zusätzlich zu den Steuerfreien 450 Euro? Und wie sieht es dann mit dem BaföG aus?
Vielen Dank für eure Antworten!
3 Antworten
...weiterhin erhalte ich noch knapp ein Jahr lang Kindergeld. Jetzt möchte ich nebenbei einen 450 Euro Job beginnen, und habe im Bereich der Pflege einen interessanten Job gefunden, bei welchem ich allerdings zwei 24 Stunden Dienste machen müsste und somit knapp 470 Euro pro Monat verdienen würde.
Hi, der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem, sondern der Wegfall deiner bisher kostenlosen Familien(kranken)versicherung über die Eltern!
Gruß siola55
PS: Einfach mal googeln nach: Name der KK der Eltern, Leistungen, Familienversicherung
Die Einkommensgrenze für diese kostenlose Familienversicherung liegt bei aktuell 435€ oder ein 450-Euro-Minijob!
Hi,
wenn man dich als Übungsleiter anmeldet, dann sind 2.400€ pro Kalenderjahr steuerfrei. Und auch 2.400€ pro Kalenderjahr (Achtung, nicht Bewilligungszeitraum) anrechenfrei auf Bafög. Zusätzlich kannst du noch 5400€ pro Bewilligungszeitraum anrechenfrei dazu verdienen beim normalen Nebenjob. Und Kindergeld gibt es auch oben drauf.
Du kannst aber nicht sagen 450€ sind Nebenjob und die 20€ drüber sind Übungsleiter. Übungsleiterpauschale macht nur Sinn, wenn man nicht über die 2.400€ kommt.
Sorry, ich hab zu spät gemerkt auf was du hinaus willst:
Du kannst aber nicht sagen 450€ sind Nebenjob und die 20€ drüber sind Übungsleiter. Übungsleiterpauschale macht nur Sinn, wenn man nicht über die 2.400€ kommt.
Du kannst nicht ein und denselben Job aufteilen wie es gerade gut für dich wäre.
Können die das nicht hinbiegen, dass du nicht über die 450€ kommst? Das ist ja auch für den Arbeitgeber sinnvoller und für dich auch. Die müssten doch auch noch andere Minijobber haben. Für den Arbeitgeber ist es absolut sinnfrei jemanden 470€ zu zahlen und dann aber voll abgabepflichtig zu sein.
Genau so etwas dachte ich mir - macht ja auch Sinn ;)
Ja, ich werde schauen, dass wir es anders regeln. Vielen Dank!
Bitte unbedingt beachten: du verlierst hiermit deine bisher kostenlose Familienversicherung über die Eltern :-((
am besten beim Bafög Amt nachfragen, ich hatte dasselbe problem heute(: und mir wurde bis 400€ freigestellt (pro Monat als Nebenjob) ohne das Bafög abgezogen wird
Du darfst 5400€ in 12 Monaten Bewilligungszeitraum anrechenfrei verdienen. Das sind durchschnittlich 450€ pro Monat, auch wenn es dem Bafögamt egal ist in welchem Zeitraum du diese 5400€ verdienst (wäre theoretisch auch an einem Tag möglich).
Super vielen Dank für die Info!
Kannst du mir auch sagen wie genau ich dort vorgehen kann? Ich vereinbare einen Minijob und gleichzeitig einen Vertrag zur Übungsleiterpauschale? Es ist ja ein und der selbe Job, bei dem ich 450 Euro + Übungsleiterpauschale (ca. 20 Euro pro Monat) verdienen würde.