Erfahrung Schichtzuschläge bei Dreischichtsystem

3 Antworten

Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind in folgender Höhe steuerfrei (§ 3b EStG):

Nachtarbeit von 20 Uhr bis 6 Uhr
25 % des Grundlohns

Für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr erhöht sich der Zuschlagssatz, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird
40 % des Grundlohns

Sonntagsarbeit von 0 Uhr bis 24 Uhr. Als Sonntagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr am Montag, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde. 50 % des Grundlohns

Feiertagsarbeit (gesetzliche Feiertage) von 0 Uhr bis 24 Uhr. Als Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Feiertag folgenden Tages, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde. 125 % des Grundlohns

Für die Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai 150 % des Grundlohns

Für die Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr
125 % des Grundlohns

Bei 2600 brutto und steuerkl.3 bleiben ca. 1900 netto. www.nettolohn.de

Zusätzlich werden im Schichtsystem Zuschläge für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit gezahlt. Maximal die bis zur Höhe der von waver89 bereits aufgelisteten Zuschlagsätze bleiben dabei steuer- und sozialversicherungsfrei. Das sind aber nicht die Sätze, die ein Arbeitgeber zwingend bezahlen muss.

Da wir hier nicht wissen, welche Zuschläge der Arbeitgeber Einzel- oder Tarifvertraglich gewährt, kann man auch keine Berechnung darüber anstellen, wie hoch die Schichtzuschläge in deinem Fall sein werden.

die nachtschichtzulage ist im bruttogehalt noch nicht enthalten, du bekommst also noch etwas mehr als im vertrag steht, wenn du keine pauschale abgeltung für die zuschläge bekommst. vielleicht steht dir auch eine wechselschichtzulage zu.

die nachtzulage bekommst du in der zeit von 22 bis 06:00 uhr, die höhe steht in deinem tarifvertrag.