Eigenen Partner als Haushaltshilfe anstellen?
Ich möchte von meiner Partnerin als Haushaltshilfe angestellt werden. Wir leben zusammen und sind nicht verheiratet. Angedacht sind 15€ pro Stunde, 20 Stunden im Monat. Wir haben beide steuerpflichtige Hauptjobs. Hintergrund ist, dass ich durch diesen Zuverdienst über die Jahresarbeitsentgeltgrenze komme und in die PKV wechseln kann.
Geht das?
Was ist zu beachten?
5 Antworten
Sei froh, dass du in der GKV bist.
Mit der PKV hast du nur ärger, insbesondere, wenn du im Rentenalter bist und die Beiträge nicht mehr leisten kannst.
Lese einmal dazu die entsprechenden Beiträge die du im Net findest.
Und das was ihr vorhabt ginge theoretisch schon.
Bedenke jedoch, dass es sich um einen soialversicherungspflichtigen Job handeln würde und dein lebensgefährtin somit Arbeitgber wäre und die entsprechenden Sozialabgaben zu leisten hätte.
Auch müsste sie sich bei der Arge -Arbeitgeberservice - eine Betriebsnummer besorgen und müsste neben den üblichen Lohnnebenkosten auch noch beiträge zur BG zahlen.
Lohn sich das?
Deshalb ist, auch wenn es Bakaroo nicht glaubt, ist ein Steuerberater unabdingbar.
Auch ein Fachanwalt für Vertragsrecht wäre sinnvoll.
Und Du bist ganz sicher, dass Du unbedingt in die PKV willst ??
dann könnte ich ja zwei Jobs bei meiner Partnerin annehmen. Der zweite wird nämlich angerechnet.
nee.
andere Leute setzen viel daran aus der PRIVATEN wieder rauszukommen
ich möchte eben rein.
War nicht meine Frage. Aber ja!
Was soll dein Rückfrage?
Sicherlich kann Deine Partnerin Dich anstellen, über die Minjobzentrale anmelden, dann sollte das wohl klappen
freiwillig in die PRIVATE zu wechseln?
warum so skeptisch? bis 55 kann man doch problemlos wechseln. die pkv ist doch in jüngeren jahren günstiger, später dann wieder in de gkv
Das wird Dir nicht helfen.
Dein Job ist ein Minijob und wird bei Haushaltshilfen über das sogenannte Haushaltsscheck- Verfahren abgewickelt.
Also: Nichts mit Überschreiten der Versicherungspflicht-Grenze.
Und wenn ich 450,01 € verdiene?
Dann sieht das - auch für das Finanzamt-erst mal getürkt aus.
Außerdem würde dann bei Steuerklasse 6 viel Lohnsteuer anfallen, und wo ist dann noch die Ersparnis in der privaten Krankenversicherung?
Das geht nicht, da du über das Haushaltscheckverfahren bei der Minijobzentrale angemeldet werden musst. Hier wäre eine Beratung durch einen auch im Krankenkassenrecht versierten Steuerberater gut.
Wenn ihr das tun wollt, musst du mindestens 450,01Euro verdienen.
Ok, welche Auswirkungen hätte das?
Dann sind beide Beschäftigungen versicherungspflichtig. Beide Arbeitgeber sind zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge quotiert verpflichtet. D.h. du musst beide Arbeitgeber von der jeweils anderen Beschäftigung informieren. Ggf. muss auch dein "Haupt"arbeitgeber der Zweitbeschäftigung zustimmen.
Du kannst frühestens zum 01-01-2019 diesen Schritt gehen, denn:
In der Krankenversicherung gibt es aber eine Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze).
Arbeitnehmer sind von Beginn ihrer Beschäftigung an krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Zum jeweiligen Jahresende werden die Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt im Laufe eines Jahres steigt und dann die Jahresarbeitsentgeltgrenze sowohl des laufenden als auch des kommenden Jahres überschreitet.
Sie können entscheiden, ob sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern oder ob sie sich privat versichern wollen.
Bei solchen Geschichten sollte man sich unbedingt einen Steuerberater in's Boot holen! Der kann einem genau auf die jeweils individuelle SItuation zugeschnitten rechtssicher sagen, was möglich ist und welche Konsequenzen das hätte. Sowas einfach selber, ohne professionelle Beratung, mal eben zu machen, kann sonst richtig nach hinten losgehen. Immer dran denken: bei wenig anderem kennt der deutsche Staat so wenig Spaß wie beim Thema Steuern ;).
Da ist kein Thema für den StB sondern für den RA.
Und was soll ein Rechtsanwalt tun?
Was für ein RA denn? Fachanwalt für Arbeits- oder Steuerrecht?
Zudem gibt es sehr oft auch die Kombi, dass ein RA die Steuerberaterprüfung gemacht hat und somit beides abdeckt ;).
Wenn es der erste Minijob ist, wird dieser bei der Berechnung der Versicherungspflichtgrenze nicht berücksichtigt.