Vorzeitige Kündigung des Mietvertrages wegen Stalking
Hallo liebe Gemeinde,
ich komme mal gleich zu meinem Anliegen. Seit einem halben Jahr stalk mich mein Ex-Freund fast täglich. Er steht vor meiner Tür, klettert auf meinen Balkon (1. OG), lauert mir in der Stadt auf, zerkratzt mein Auto mit seinem Schlüssel und hat mir vor kurzem auch die Nase gebrochen.
Diverse Anzeigen gegen ihn laufen schon und die Einsweilige Verfügung gegen ihn steht als nächstes an.
Mein direktes Anliegen liegt daran, dass ich jetzt in einen anderen Stadtteil ziehen will. Habe noch eine Mindestmietdauer bis zum 30.09.2014. Eine Kündigung an meinen Vermieter erfolgte bereits, allerdings kann ich laut Vermieter aber erst zum 31.12.2014 das Mietverhältnis beenden.
Meine frage ist jetzt nun, ob das rechtens ist das ich erst zu ende Dezember raus komme und nicht zu ende September ( was ja dem 1 Jahr Mindestmietdauer enspricht) oder ob ich schon vorher aus dem Mietvertrag raus komme?
LG Leipziger89
4 Antworten
Meine frage ist jetzt nun, ob das rechtens ist das ich erst zu ende Dezember raus komme und nicht zu ende September ( was ja dem 1 Jahr Mindestmietdauer enspricht) oder ob ich schon vorher aus dem Mietvertrag raus komme?
Du kommst nur früher aus dem Vertrag wenn Dein vermieter Dich früher aus dem vertrag lässt.
Dass Du Probleme mit Deinem Ex hast ist nicht Sache des Vermieters.
So erst mal die rechtliche Situation.
Nun kannst Du Folgendes machen:
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Dem Vermieter die Situation erklären und hoffen, dass er Dich früher rauslässt, z.B. wenn es einen geeigneten Nachmieter gibt
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Wenn Du Beweise gegen Dein Exfreund hast, dass der Dich täglich stalkt, kannst Du eine Verfügung erwirken, dass er sich Dir oder Deiner Wohnung nicht nähern darf ( Z.B. dass er 50 m Abstand einhalten muss usw.)
MfG
Johnny
Erkundige Dich beim Mieterschutzbund
Mindestmietdauer ein Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist. Steht doch so im Vertrag, oder nicht?
Wenn ja, kannst du natürlich zum 30.09. kündigen.
Nicht alles was in Mietverträgen steht ist auch wirksam.
Meine frage ist jetzt nun, ob das rechtens ist das ich erst zu ende Dezember raus komme und nicht zu ende September ( was ja dem 1 Jahr Mindestmietdauer enspricht) oder ob ich schon vorher aus dem Mietvertrag raus komme?
Um diese Frage beantworten zu können müßte man den genauen Wortlaut der entsprechenden Klausel kennen.