Mietvertrag mit Mindestmietdauer - Miete einfach nicht zahlen?

8 Antworten

Das ist keine gute Idee. Denn du müßtest trotzdem weiter zahlen und im ungünstigen Fall sogar mehr wie bisher.

Die erste Frage wäre, aus welchem Grund du aus der Stadt musst? Es gibt ein paar wenige Umstände, bei denen der Vermieter nicht an dem Kündigungsausschluss festhalten kann.

Und dann gibt es noch die Möglichkeit, dass du den Vermieter um Erlaubnis zur Untervermietung bittest. Erlaubt er es, kannst du die Wohnung selber vermieten und bekommst so die Mieteinnahmen, um dem Vermieter zu geben. Verweigert er die Erlaubnis, hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht.

TomBom94 
Beitragsersteller
 30.01.2019, 10:27

Hallo, danke für die Antwort.

Wie wäre es, wenn ich die Miete immer zu spät überweise?
Dann bekommt man doch erstmal ein Abmahnung und dann die fristlose Kündigung, oder?

Renick  30.01.2019, 10:34
@TomBom94

Nein, nicht die fristlose, dann eine ordentliche. Aber es kann sein, dass du trotzdem die Miete für die Laufzeit des Kündigungsausschlusses zahlen musst. Eine Vertragsverletzung bedeutet, dass du dich schadenersatzpflichtig machst.

Ist das mit der Untervermietung keine Option für dich?

Wenn Du denkst mit der fristlosen Kündigung und deinem Auszug ist alles erledigt irrst Du dich gewaltig.

Neben den Anwakts-/Gerichtskosten müßtest Du im E-Fall Mietausfallentschädigung zahlen. Und das bis zu dem Zeitpunkt zu dem eine ordentlich (fristgerechte) Kündigung möglich wäre.

Was genau heißt eigentlich Mindestmietdauer?

Stell mal den genauen Wortlaut wie er im Vertrag steh ein.

Eine fristlose Kündigung würde mir sehr entgegen kommen.

Nein, das wuerde sie ganz sicher nicht. Auch bei einer berechtigten fristlosen Kuendigung muesstest du naemlich Schadensersatz fuer die entgangenen Einnahmen (Miete und Nebenkosten) bis zur Neuvermietung zahlen, hoechstens aber bis zu dem Termin, zu dem eine ordentliche Kuendigung moeglich waere.

Du muesstest also raus und trotzdem weiter zahlen. In deinem Sinne kann das kaum sein. Im Gegenteil, es waere so ziemlich das Duemmste, was du in deiner Situation machen koenntest.

Nicht zahlen hilft nicht. Du kannst doch die Wohnung untervermieten.

Hallo,

das ist das andere Ding. Den MV hab ich auch mehrmaliger Nachfrage noch nicht bekommen.

DerCaveman  25.01.2019, 08:50

Ich gehe davon aus, dass du einen schriftlichen Mietvertrag meinst. Einen muendlichen hast du ja ganz sicher.

Dann gibt es aber weder eine Befristung deines Mietvertrages, noch gibt es eine wirksame Kuendigungsverzichtsvereinbarung. Beides geht nicht nachtraeglich und auch nur schriftlich.

Du kannst dann ganz normal mit (knapp) dreimonatiger Frist kuendigen. Aktuell ginge das zum 30. April. Dazu muss deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 4. Februar (3. Werktag im Februar) beim Vermieter zugehen.

TomBom94 
Beitragsersteller
 25.01.2019, 09:46
@DerCaveman

ein schriftlicher vertrag wurde unterschrieben ´. allerdings habe ich noch keine kopie vorliegen.

DerCaveman  25.01.2019, 09:53
@TomBom94

Dann bist du natuerlich an den schriftlichen Vertrag gebunden.

Schade, dass du dir keine Kopie davon gemacht hast.

uschifragen  27.12.2019, 11:51
@TomBom94

Da warst du aber reichlich naiv. So ein Vertrag hat bei Unterzeichnung in zweifacher Ausfertigung vorzuliegen.

Dein Vermieter kann jetzt in den Vertrag reinschreiben was er will. Du hast ja unterschrieben.