Mindestabstand Haus/Spielplatz
Wir wohnen seit 5 Jahren in einem kleinen Dorf in Rheinhessen. Auf der linken Seite des Hauses gibt es eine kleine Sackgasse, die etwas mehr als Autobreite hat, rechts begrenzt durch unser Haus, links durch eine ca. 2m hohe Mauer. In dieser Mauer war bisher der Zugang über eine Treppe zu einem darunter liegenden Spielplatz. Nun wurde dieser Spielplatz vollkommen neu gestaltet und wird sicherlich sehr schön. Allerdings wurde hierzu die schöne alte Bruchsteinmauer komplett abgerissen, die dahinter liegende Treppe in der Breite ungefähr verdreifacht und als Zugang zum Spielplatz wurde ein ca. 3x3x5m (Breite/Länge/Höhe) großer Holzrutschenturm errichtet. Dieser Turm steht nun mit seiner Eingangsseite in etwa 3,50 m Entfernung vor dem Schlafzimmerfenster der Erdgeschosswohnung! (In dieser Wohnung wohnt zur Zeit noch mein Sohn mit seiner Frau). Mal abgesehen von dem Lärm, der entstehen dürfte, durch ständiges 'Treppe hoch und rein in den Turm', ist der klotzige Turm direkt vor dem Fenster natürlich nicht besonders erbaulich und nimmt zudem noch einiges an Licht, da er um einiges höher ist, als die bisherige Mauer.
Ist das erlaubt? Müssen nicht Mindestabstände eingehalten werden? Hätten wir - als Hausbesitzer/Anlieger nicht wenigstens gefragt werden müssen?
Ich muss betonen, dass wir absolut nichts gegen Kinder oder diesen Spielplatz haben - der Spielplatz war ja schon dort, als wir das Haus gekauft haben. Was uns stört, ist eben dieser riesige Turm direkt vor den Fenstern. Auch dürfte sich eine Vermietung der EG-Wohnung in Zukunft sehr schwer gestalten.
Vielen Dank für Tipps und Hinweise hierzu!
Gruß Rheinhessin
4 Antworten
Ist das ein öffentlicher oder ein privater Spielplatz? Wenn es ein öffentlicher ist kommt es zusätzlich noch auf das Alter der Kinder an, die dort spielen dürfen (Kleinkinderspielplatz, Kinderspielplatz, Bolzplatz etc.). Davon sind Eure Rechte abhängig; vorher kann niemand seriöse Antworten geben.
Grundsätzlich muss ein Nachbar Kinderlärm hinnehmen. Das darf aber nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führen. Deshalb ist sowas immer eine Einzelfallentscheidung der Gerichte. In die Ermessensabwägungen werden folgende Gesichtspunkte eingebracht:
Art des Baugebietes nach BauNVO
Mögliche Alternativen (sowohl Standort des Platzes als auch der Spielgeräte)
Art des Spielplatzes (z.B. muss ein Bolzplatz nicht hingenommen werden)
Ausrichtung der schutzwürdigen Aufenthaltsräume des Beschwerdeführers
Nutzungsintensität des Platzes, auch Einzugsbereich
Nutzungsdauer
Missbrauchsanfälligkeit durch Jugendliche
Im Falle einer Klage ist auch eine objektive Lärmmessung nach den Regeln des BIMschG erforderlich.
Auf subjektive Empfindlichkeiten und Krankheiten der Anlieger kommt es jedoch nicht an; die Gerichte versuchen immer eine möglichst objektive und emotionslose Beurteilung.
Bei GF kannst Du deshalb keine Entscheidungen erwarten
Hallo, ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Spielgerät baurechtlich ein Bauwerk ist. Der vorherige Zustand hört sich ein wenig gefählich an, auch wenn es sich um eine kleine Sackgasse handelt. Ich kann schon verstehen dass man die Zugangssituation zum Spielplatz übersichtlicher gestalten wollte. Gäbe es denn eine sinnvolle Möglichkeit den Turm ein wenig zu versetzen? Ggf. hättet ihr da eine Chance wenn ihr euch an den Kosten des Versetzens beteiligt. Auf dem Dorf hilft meistens wenn man mit den Verantwortlichen Leuten vernünftig redet.
Grüße, lukas
Vermutungen, Glauben und Nichtwissen helfen den Fragestellern nicht weiter! Natürlich sind Spielplatzeinrichtungen "bauliche Anlagen" im Sinne des Bauordnungsrechts und der Spielplatz unterliegt dem Bauplanungsrecht. Für Kinderspielplätze gibt es jedoch Sonderregelungen, deshalb ist eine seriöse Antwort (noch) nicht möglich
Ein im Garten errichteter Spielturm für Kinder muss von den Nachbarn auch dann hingenommen werden, wenn dieser in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze steht. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. Ein Nachbar hatte hier geklagt, weil er sich von dem Spielturm gestört fühlte.
Die im Baurecht geltenden Abstandsregelungen gelten nur für Gebäude oder gebäudeähnliche Anlagen, nicht aber für Kinderspielgeräte, da diese keine Gebäude sind. Eventueller Kinderlärm ist üblich und vom Nachbarn hinzunehmen. Kinderspielgeräte müssen daher keine Abstandsregelungen einhalten.
Das war doch deine Frage, oder?
Vielen Dank für die Antwort - das hatte ich aber leider nicht gefragt. Bei mir geht es um einen öffentlichen Spielplatz und nicht um die Errichtung von Spielgeräten auf Privatgrundstück!
Leider alles falsch. Spielgeräte sind entweder "bauliche Anlagen" oder "Gebäude" im Sinne des Bauordnungsrechts, auch der "Spielplatz" ist eine dem Bauplanungsrecht unterliegende Nutzung. Für Kleinkinderspielplätze gelten jedoch besondere Vorschriften, da der "sozialadäquate Lärm" von den Anwohnern in der Regel hingenommen werden muss, wenn er nicht unzumutbar oder vermeidbar ist. Welche Kriterien im Einzelfall anzuwenden sind siehe meine Antwort.
leider alles falsch?
na, dann sollte das o.g. VG seine Entscheidung wohl lieber revidieren und einen Fachmann befragen?
Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr.
Az.: 4 K 25/08.NW
Urteil vom 17.04.2008
Die im Baurecht geltenden Abstandsregelungen gelten nicht für Kinderspielgeräte. Das war die Frage, oder ?!!!
nein, ihr müsst nicht um erlaubnis gefragt werden und spielplatzgeräte müssen auch keinen mindestabstand halten. vielmehr ist kinderlärm nach neuester rechtssprechung zu "ertragen".
Vermutungen, Glauben und Emotionen helfen den Fragestellern nicht weiter! Natürlich sind Spielplatzeinrichtungen "bauliche Anlagen" im Sinne des Bauordnungsrechts und der Spielplatz unterliegt dem Bauplanungsrecht. Für Kinderspielplätze gibt es jedoch Sonderregelungen, deshalb ist eine seriöse Antwort (noch) nicht möglich
Hallo Seehausen, es handelt sich um einen öffentlichen Spielplatz, aber welche Altersklassen dort spielen dürfen, weiß ich gerade nicht. Da auf dem neu gestalteten Spielplatz aber auch eine Bobbycar-Bahn angelegt wurde, gehe ich mal von der Altersklasse bis 12/14 Jahre aus...wobei es aber auch eine Tischtennisplatte gibt. Wie beeinflusst das unsere Rechte? Gruß