Hausfriedensbruch vor einer Treppe eines Mehrfamilienhauses?
Es geht um das Thema Hausfriedensbruch. Wir sitzen zu zweit auf einer Treppe vor dem Hauseigang drausen welche zu einem Mehrfamilienhochhaus gehört weil es überdacht ist und es drausen gerade regnet. (Wir produzieren keinen müll, sind leise und werfen keine Kippen umher) Eie Mieterin des Hauses kommt auf uns zu und sagt freundlich wir sollen doch bitte verschwinden wir sagen freundlich nein dass wir gerne noch dort sitzen bleiben möchten. Sie besteht aber darauf und ist der Überzeugung, dass wir Hausfriedensbruch begehen würden, obwohl wir uns keinerlei zugang zu irgendwelchen Räumlichketen verschaft haben. Die Treppe ist öffentlich zugänglich und wir versperren auch den Weg nicht, bzw. stellen wir auch keinerlei Gefahr dar. Wenn diese Dame nun die Polizei ruft und uns wegen Hausfriedensbruch anzeigen würde, käme sie damit durch?
4 Antworten
es ist nur halb richtig was meine vorredner sagte es gehört auch der eingang dazu AAAABER sie kann euch niht des hausfriedensbruches bezichtigen da das grundstück nicht ihr gehört denn es ist ein wie du bereits sagtest mehrfamilien haus daher darf nur die firma die die wohnungen vermietet sagen ob es hausfriedensbruch ist oder nicht sie alleine hat das nicht zu entscheiden und wenn sie die polizei ruft und diese mitkriegt dass ihr nur da sitzt und niemanden stört keinen müll macht etc. was du eben sagtest wird sie der dame sagen dass sie da nichts tun können da das haus und das gründstück nicht ihr eigentum sind
kein thema helfe immer gern :)
und ehe jemand sagt ich rede blödsinn tue ich nicht da ich ne umschulung zur fachkraft für lagerrlogistik mache und mich mit dem rechtssystem daher auch auseinandersetzen muss und daher schon ahnung hab was ich da rede
Hausfriedensbruch heißt nicht gleich Räume betreten, es reicht schon das Grundstück.
Wenn die Polizei kommt würden sie die Anzeige aufnehmen, aber ich denke es würde nicht weiter verfolgt werden von der Staatsanwaltschaft
Ist das wirklich so? Wow hätte ich nicht gedacht.
1. Die Mieterin hat Hausrecht über Ihre Wohung Hinaus?
2. Sie Hat uns des Grundstücks verwiesen und weil wir uns wiedersetzt haben, erfüllen wir den Tatbestand des Hausfriedensbruches... stimmt das so in etwa?
Trotz dessen, dass es öffentlich zugänglich ist?
Ich hatte bis jetzt immer gelesen, dass ich mir Zugang verschaffen muss. Aber wenn das schon reicht, halte ich mich dort fern.
Ich denke auch, dass sich das nicht nur auf die geschlossenen Räume bezieht, sondern auch auf den Zugang dazu. Ich würde das Haus einfach meiden um keinen Ärger zu produzieren, auch wenn ich persönlich das Verhalten der Mieterin albern finde.
reintheoretisch ja, denn grundstück ist grundstück egal ob verschlossen oder nicht. aber so tragisch ist das ja nicht ^^
sag ihr doch, ein freund von euch wohn im haus
Man ist das ein komplexes Thema.
Ich habe ja verständnis für vieles und ich möchte bestimmt nichts böses, bzw. jemanden verärgern. Ich weiß auch, dass ich um stress zu vermeiden besser einfach folge leiste und dort nicht weiter hingehe. Aber 10 minuten im Monat wenn es regnet und ich lieber in meiner Pause draußen sitzen möchte, kann ja nicht so schlimm sein. Denke ich jedenfalls. Ich lese immer wieder von dem Straßenmusiker, welcher vor einem Hauseingang seinem Geschäft nach geht. Den einen Stört es den anderen nicht. Dort kann ich nachvollziehen, das man sich gestört fühlen kann wenn es tag ein tag aus passiert. Mich stresst auch der Gärtner, der einmal im Monat für 3 Tage die Hecken in userem Hof schneidet. Aber kann ich was dagegen tun? Nein. Nun kommt eine Frau und verweißt mich von der Treppe und macht von ihrem Hausrecht gebrauch. Nun beschäfftigt mich dieses Thema derart und ich finde stets auseinandergehende Meinungen. Wenn es um das Treppenhaus geht verstehe ich die Sachlage wesentlich besser, da ich eine physische Bariere in Form einer verschlossenen Hauseingangstür umgehen müsste ich mich dann aber wiederum aus der Affäre ziehen kann wenn ich dort jemanden kenne oder ein berechtigtes interesse hätte. Wenn das Grundstück nun abgezäunt wäre und ich eine art Gartentor überwinden müsste, würde ich das Thema wieder verstehen und müsste bei Aufforderung das Grundstück verlassen. Nun geht es aber um ein öffentlich zugänglichen nicht abgesperrten bereich, welcher aber wiederum zum Grundstück gehört. AAAARG
Wenn ich das Gesetz nun richtig verstehe, hat sie lediglich das Hausrecht zu ihrer eigenen Wohnung. Dort kann sie mir den Hausfriedensbruch vorwerfen sollte ich ihrer Aufforderung zu verschwinden NICHT nachgehen.
Ich glaube, dass es so ist wie du sagst und die Polizei, bzw. die Staatsanwaltschaft diesen Fall als nichtig erklären wird und wieder gehen würde. Aber 100% sicher bin ich mir eben nicht. Aber danke für deine Antwort