Baufällige Außentreppe, einziger Zugang zum Haus und Garten - Vermieter tut nichts!
Hallihallo, ich habe folgendes Problem und weiß nicht, wie ich mit meinem Vermieter möglichst unstrittig klarkommen soll:
Vor ziemlich genau 5 Jahren (Dez. 2007) haben wir ein kleines Häuschen mit Garten angemietet. Auch damals schon waren dem Vermieter diverse Mängel und Reparaturen bekannt. Unter anderem auch die Außentreppe, die damals schon "nicht schön" war. Doch in den letzten Jahren wurde diese Treppe immer maroder und seit 2009 "will" der Vermieter diese Treppe reparieren. Doch er vertröstet nur mit vagen Ausreden. Mal hilft ihm sein Bruder, dann wieder kommt ein ihm bekannter Maurer, dann ist wieder sein Auto kaputt, um das er sich kümmern muß, dann wieder ist er in Urlaub ... usw .....
Mittlerweile ist die Treppe mehr als baufällig. Sie ist der einzige Zugang zum Haus. Die Klingel ist "oben" neben der Gartentüre und der Briefkasten ist auch über diese Treppe zu benutzen.
Meine Frage ist: Kann ich die Miete kürzen, wenn ja um wieviel (geschätzte) %? Kann ich selbst einen Maurer mit der Treppensanierung auf Vermieterkosten beauftragen? Wer haftet, wenn die Treppe abstürzt und sich jemand verletzt?
Schriftliches ging noch nicht hin und her, nur mündliches und telefonisches, allerdings vor Zeugen.
Vielleicht hat jemand Antworten auf meine Fragen und einen guten Tipp, wie ich meinen Vermieter, möglichst streitlos, in die Gänge bekommen kann?
Vielen Dank!
PS: Es ist noch mehr im argen, aber die baufällige Treppe ist nun zwecks der Witterung schon mehr als eilig.
9 Antworten
Ehrlich gesagt, ist das ein größeres Problem. Mit der Reparatur der Treppe ist es nicht getan, auch die Stützmauer muss erneuert werden. Die Fotos sind allerdings nicht beweiskräftig genug, denn der äußere Anschein kann täuschen.
Den meisten Ratschlägen kann ich nicht folgen, denn der Vermieter könnte immer eine notwendige Reparatur bestreiten. Ein Gutachter, vielleicht eurer Gemeinde, müßte zuerst eine Gefahrenlage zweifelsfrei feststellen. Ich denke übrigens, dass ein Mitarbeiter eurer Gemeinde, aus dem Bauamt, das hinreichend bezeugen könnte und dem Vermieter auch direkt eine Reparatur zur Auflage machen kann.
Ohne rechtliche Absicherung würde ich weder Mietminderung, die die Gefahr ja nicht beseitigt, noch eine Reparatur auf eigene Rechnung, empfehlen.
Der Vermieter versucht sicher so kostengünstig wie möglich aus der Sache herauszukommen und denkt daher an Eigenleistung. Die Miete ist sicher auch deshalb günstig, weil nicht alles "ordentlich" ist. Denn umgekehrt könnte der Vermieter alle notwendigen Reparaturen und Modernisierungen vornehmen und die Kosten auf dem Mietpreis aufschlagen. Ein zweischneidiges Schwert, für jemanden der Kosten sparen will. Darum meine Empfehlung mit dem Bauamt. Die sollen kontrollieren und dem Vermieter "Dampf" machen. Mehr braucht es hoffentlich nicht.
Also die Treppe ist in einem schlechten Zustand, sie als baufällig zu bezeichen ist allerdings etwas übertrieben. Einzig das Geländer ist nicht besonders Vertrauen erweckend. Letztlich sähe das Teil ein bisschen attraktiver aus wenn sie mal vernünftig abgefegt werden würde, nur wärst dafür Du zuständig.
Danke für Deinen Kommentar ... Und ich habe die Treppe gerade eben abgekehrt mit dem Ergebnis, daß wieder von der Plattform Sand mit groben Kies und Zementbrocken abgebrochen sind ... Die Plattform wird immer kleiner und die Stufen immer schmäler ... Das Geländer hängt nur noch an einem Stempfen und kippt hin und her ... Ich werde mich schon mal nach einer Strickleiter umsehen ... haha ...
Drohe dem Vermieter mit einer Anzeige wegen versuchte fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB).
'prust'
"versuchte fahrlässige Körperverletzung", da sind mal wieder die Internet-Hobby-Juristen unterwegs...
Kannst Du in § 229 StGB irgendwo den Satz "Der Versuch ist strafbar" lesen???
Ich glaube nicht, dass man fahrlässige Körperverletzung versuchen kann. Ein Versuch hat immer was mit Vorsatz zu tun.
Wenn ihr das Geld habt dann lasst die treppe selber reparieren und fordert das geld vom vermieter zurück. natürlich werdet ihr mit diesem Weg nicht an einem Besuch beim Anwalt und evtl. auch Gericht (sollte dem vermieter das Schreiben vom Anwalt egal sein) nicht drumherum kommen. Am besten ist es wenn du nochmal schriftlich den vermieter eine Frist setzt, damit hast du was in der Hand, nur sowas zählt wirklich vor Gericht. Die miete selber kürzen würde ich an eurer Stelle NIE machen, damit sind schon ganz andere auf die nase gefallen. Kürzt ihr selbst dann seid ihr am Ende dafür verantwortlich und müsst raus weil es doch zuviele % sind. Kürzt ein Anwalt die Miete sieht es vor Gericht ganz anders aus, da so ziemlich jeder Richter denken wird, auf einen Anwalt sollte man sich schon verlassen können das er nicht zu hoch kürzt. Der Vermieter haftet wenn etwas passiert, was durch die marode treppe verursacht wurde. ich glaueb das fällt unter fahrlässige (?) Körperverletzung und kann wirklich teuer werden. Immerhin hat der Vermieter von der maroden treppe gewusst, aber dadrauf würde ich es nicht ankommen lassen, sowas muss ja nicht in einpaar Knochenbrüchen enden, stürzt die wirklich ein kann sich auch jemand das genick brechen.
Fordere ihn schriftlich zur Mängelbeseitigung auf - mit Fristsetzung. Schriftliche Antwort mit verbindlichem Baubeginn anfordern. Androhen, den Mangel sonst auf Kosten des Vermieters selbst durch eine Fachfirma beseitigen zu lassen und die Kosten mit der Miete zu verrechnen.
Kannst ja schonmal einen kostenlosen Kostenvoranschlag beschaffen und beilegen.
Falls der Vermieter die Notwendigkeit der Arbeiten besteitet, drohst du mit Bauaufsicht und Gutachterkosten.