Gabionenwand (4m x1,80m x 0,25m, ca. 2 Tonnen schwer) als Zaun direkt an Grenze: Anzeigepflicht durch Nachbar?
Der Bauherr direkt neben uns hat ohne Mitteilung an uns einen Gabionenzaun direkt an der Grenze zu unserem Garten aufgestellt, unmittelbar vor unser Terrassengeländer, zwischen unserem und einem von ihm als Investor erstellten Reihenhaus (wobei beide Reihenhäuser leider direkt verbunden sind, er hat seines als Investor erstellt und will es teuer verkaufen). Wir waren gerade ein paar Tage verreist und haben dies nach Rückkehr mit Entsetzen festgestellt. Jetzt können wir nicht einmal mehr unser Terrassengeländer reparieren, da er den Zugang komplett zugestellt hat. In der Baugenehmigung für sein inzwischen fast fertiges Haus war keine Gabionenwand an der Grenze zu uns ausgewiesen. Anhand der von uns bestimmten Abmessungen hat dieser Zaun ein Gewicht von ca. 2100 kg, also über 2 Tonnen (laut Gabionenrechner im Internet). Wir befürchten nun unter anderem eine besondere statische Belastung mit der Gefahr der Absackung des ohnehin vor ca. 20 Jahren bereits abgesackten Geländes, in nur ca. 200 m Luftlinien-Entfernung von einem großen Fluss mit toten Armen, auch ganz in der Nähe unseres Grundstücks.
Ist eine so schwere Wand nicht vorher absprachepflichtig? Sind hierfür nicht auch vorher Berechnungen eines Statikers erforderlich? Muss ich das dulden?
Ist eine derart schwere Mauer nicht auch durch das Bauamt genehmigungspflichtig, mit genauen Angaben von Maßen, Gewicht und Aufstellungsort?
(Anmerkung: Dieser Investor hat auffallend viele Merkmale mit Donald Trump gemeinsam: materiell sehr reich, in der Immobilienbranche tätig, arrogant, gierig, rücksichtslos, skrupellos, daher keine normale verlässliche Kommunikation möglich!).
Wir fühlen uns wie David gegen Goliath!
Wer weiß Rat oder hat Erfahrung? Danke im Voraus.
2 Antworten
Schaut in den Bebauungsplan, der für eure Siedlung aufgestellt wurde. Da kann uA drin stehen, wie der Grenzzaun auszuschauen hat. Wenn nicht, dann geht es nach Landesbauordnung. Leider fehlt dazu die Angabe des Bundeslandes. Das Gewicht hat nichts zu sagen, ob er nicht bauen darf. Es braucht auch keine statische Berechnung dafür, da sie eine Typenzulassung haben. Es muss nur sicher gestellt sein, das sie in den Boden verankert sind und nicht umfallen können. Das mit den absackenden Gelände des Flusslaufes ist aus 200m weit her geholt. Dann wäre euer Haus schon bis zum Dach eingesunken, den das hat mehrere hundert Tonnen Gewicht. Wenn nichts geschrieben steht, dann würde z. B. in Bayern diese Wand als Trennung von Haushälften nach BayBo zulässig. Sorry, ihr müsst es wohl dulden.
wenn Landesbauordnung und Bebauungsplan das zulassen hast Du eine Zitrone ......
..... mach Limonade daraus:
Terrassengeländer abmontieren und Terrasse bis zur Grenze erweitern. ;o)