Absperrung vom Wasserzähler in Mietwohnung defekt, wer muss zahlen und sich darum kümmern?
Hallo,
vor ein paar Wochen wollte eine Firma zum tauschen der Wasserzähler in unserem Mehrfamilienhaus kommen. Hierzu wurde ein Termin festgelegt, an dem alle Parteien zwischen 9-12 Uhr da zu sein haben, um Zugang zur Wohnung zu gewähren. Jedoch konnte von uns keiner an diesem 1. Termin arbeitsbedingt nicht zu Hause sein. Ein paar Wochen später gab es einen erneuten Termin, dieses mal war auch jemand zu Hause um die Tür den Handwerkern zu öffnen. Also klingelte es um kurz nach und ich ließ den Handwerker an die Wasserzähler. Nach 2 Minuten sagte er mir, er könne den Wasserzähler nicht reparieren, da die Absperrung defekt sei. Dies wäre jedoch laut dem Handwerker in unserem Haus kein Einzelfall, hierzu müsse man einen erneuten Termin ausmachen, um dies zu reparieren und er verschwand wieder. Wieder ein paar Wochen später rief unsere Vermieterin an, sie hätte ein Schreiben vom Wasserwerk bekommen, dass am besagten Termin kein Austausch der Wasserzähler stattfinden könnte und somit ein 3. Termin vereinbart werden müsse, wofür man dieses mal die Kosten selbst zu tragen hätte. Die Vermieterin wunderte sich, dass sie das Schreiben bekam und wir uns doch darum kümmern sollen, sie wohnt ja schließlich nicht in der Wohnung und gab uns die Telefonnummer, um das zu klären. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist das doch Vermietersache, oder nicht? Und warum wäre das dann ein 3. Termin? Kann ich doch nix für, wenn der Handwerker sein Werkzeug nicht dabei hat und nochmal kommen muss. Und dass wir dafür extra zahlen sollen sehe ich nicht ein. Bin momentan etwas ratlos, da dies meine erste Mietwohnung ist und ich nicht weiß wie ich jetzt richtig handele. Ich hoffe ich bekomme von euch Hilfe!
4 Antworten
Die Kosten für das neue Absperrventil, incl. Reparaturkosten, Anfahrt etc. sind allein vom Vermieter zu tragen. Eine Kleinreparaturklausel greift hier nicht.
Wenn Ihr euch drum kümmern sollt, dann soll die Vermieterin dir einen schriftlichen Auftrag an die Handwerker zukommen lassen, in dem steht dass sie die Kosten trägt. Ansonsten würde ich NIE einen Termin mit einem Handwerker ausmachen, dann hast du die beauftragt und bleibst auf den Kosten sitzen.
und wie bringe ich der Vermieterin das schonend bei, wenn diese sich scheinbar mit ihren Pflichten nicht auskennt?
Das "Wasserwerk" wechselt keine Wohnungswasserzähler sondern nur den Hauswasserzähler, wenn dessen Eichfrist abgelaufen ist oder Defekte bzw. Fehler aufgetreten sind. Der Vermieter beauftragt Haustechniker/Handwerker mit dem Wechsel der Wohnungswasseruhren. Dazu muss der Absperrhahn vor der Wasseruhr in der Wohnung geschlossen werden. Ist dessen Funktion nicht mehr gegeben, dann muss auch hier ein Wechsel erfolgen. Diese Instandsetzungen müssen auch durch den Vermieter in Auftrag gegeben werden. Telefonische Absprachen mit dem Handwerker zur Terminabstimmung kann der Mieter vereinbaren.
Die Wasseruhren werden schon vom Lieferanten gewechselt, wenn sie darüber abrechnen wollen/müssen. Sofern das Absperrventil allerdings nicht gängig ist, ist dieses Aufgabe des Vermieters.
Die Vermieterin hat also ein Schreiben bekommen, dass sie dieses Mal die Kosten selbst zu tragen hätte. Das ist Vermietersache. Sie kann die Kosten nicht auf die Mieter umlegen, wenn der Grund dafür die defekten Absperrhähne waren.
Der Handwerker, der die Wasseruhren tauschen wollte, hat sicher nichts mit den Absperrhähnen am Hut. Er hätte diese gar nicht reparieren dürfen, denn dazu hatte er keinen Auftrag. Es liegt also nicht am fehlenden Werkzeug.
Keine Sorge: Sollte irgendwann eine Rechnung für den separaten Termin ins Haus flattern oder diese in der Nebenkostenabrechnung auftauchen, einfach zurück weisen.
nein die Absperrhähne wurden ja noch gar nicht repariert. Habe der Vermieterin jetzt eine Nachricht geschrieben, dass dies ihre Sache ist und nicht meine. Falls was kommt, weise ich es zurück.