Dachausbau vom Vorbesitzer ohne Baugenehmigung
Wir haben vor 30 Jahren ein Haus "wie gesehen" gekauft, wobei sich im Obergeschoss Schlafräume befanden. Beim Bau des Hauses wurde dies als Boden ausgewiesen. Nun wurde eine Kontrolle durch das Bauamt durchgeführt, so sind die lieben Nachbarn, und wir zum Einreichen eines Bauantrages aufgefordert. Das geht ja noch, aber die damals genehmigte Treppe entspricht für die jetzige Nutzung nicht der Norm, das bedeutet, dass wir Mauern und Zimmer einreißen müssten. Gibt es ein Gewohnheitsrecht bzw. Bestandsrecht, das Haus wurde 1963 gebaut? Wäre dankbar für jeden Hinweis
5 Antworten
Wieso hat das Bauamt denn kontrolliert? Hat dich da jemand mit dem schwarzen Finger geärgert? Üblich ist das auf keinen FAll! Mein Rat: ruf auf der Gemeinde / Stadtverwaltung an und schildere deinen fall. Denn von Gemeinde zu Gemeinde kann das unterschiedlich geregelt sein. Deshalb können nur die und das Bauamt ( mit denen musst du auch reden, am Besten persönlich) dir helfen. Da das alles nur Menschen sind, wirds schon nicht so schlimm werden, du musst halt diese BEhördengänge machen...Kostet Zeit und Nerven. Aber eine Einigung kann man immer erzielen, da ihr das Haus bereits ausgebaut gekauft habt und das nicht euer Fehler war. Evtl. einen Anwalt hinzuziehen, wenn die Herren der Behörden sich nicht erweichen lassen wollen. Dafür gibts Rechtschutz ( du bist doch hoffentlich versichert) viel Glück
Nachträglicher Antrag: Daran führt kein Weg vorbei.
Gewohnheitsrecht: Gilt hier nicht. Baurecht ist eine harte Materie! Hier wird eher etwas nachgefordert (z.B. Brandschutz oder Stellplätze) als etwas mit Hinblick auf die langjährige Gewohnheitsnutzung geduldet.
Anforderungen an Treppen: Diese sind in den letzten ca. 10-15 Jahren geringer geworden. Daher kommt man heute mit einer steilern und schäleren Treppe hin, als in den 60er Jahren.
Vorschlag: Ein nachträgliche Genehmigung wird rechtlich nicht möglich sein. Allerdings könnte man ev. eine "Duldung" mit der Bauaufsicht vereinbaren. Diese ist eine rechtliche Grauzone, die in eigentlich rechtswidrigen Situationen angewandt wird. Also: kein Genehmigungsbescheid sondern ein Stillhalteabkommen, mit Übernahme der Verantwortung durch den Eigentümer. Möglicherweise muss die Duldung auf eine Zahl von Jahren befristet werden.
Moin peter! ob das haus bestandsschutz hat, erfährst du beim bauamt. das betrifft dann allerdings meistens nur die außenmauern. ansprüche an den damaligen verkäufer sind verjährt. am besten einen architekten an die hand nehmen und ab zum bauamt - der hilft dir am besten und dir als laie erzählt man nicht, wonach man lustig ist... Werte Grüße, Michael
Wenn die Treppe damals genehmigt wurde, dann müsst Ihr die doch jetzt nicht rausreißen. Dann müsste ja jeder Altbau abgerissen werden.
Die Treppe ging zu einer Nebennutzung, also nicht zum Wohnraum = Schlafraum. Werden die Räume oben umgenutzt, muss auch die Treppe als Zugang entsprechend erneuert/optimiert werden.
Aber da auch die Schlafräume keine Hauptnutzung ist, wäre interessant ob nicht der vorhandene Raum für eine Treppe geeignet ist. Eine Raumspartreppe oder auch eine Spindeltreppe führt sehr häufig zu Schlafräumen.
Verzwickte Situation. Ich würde mich da an Deiner Stelle an einen guten Anwalt wenden, um das Schlimmste zu verhindern!