Gartenmauer erneuern. Darf ich das einfach so?
Guten Tag,Ich habe mir letztes Jahr ein Haus gekauft. Ich habe es jetzt innen das ganze letzte Jahr fertiggemacht.... Jetzt will ich außen anfangen. Es handelt sich um ein Reihenmittelhaus BJ 1968. Zum Nachbarn links von mir steht ein Sichtschutzzaun. Zum Nachbarn rechts von mir eine Mauer vor der Mauer geht auf beiden Seite die Treppe zum Keller runter. Erst war meine Überlegung, die Mauer weg machen und einen Sichtschutzzaun hin... Problem war: wie verankere ich den... Also habe ich mir nun überlegt, dass ich die Mauer zu meinem Nachbarn neu bauen möchte. Die Mauer soll wieder die gleiche höhe (2 Meter) und die gleiche Länge haben (1,8Meter)... Grund ist der, dass in der Mauer so "Glasbausteine" sind... Die schon sehr im Laufe der Zeit gelitten haben.... Nur darf ich das? Auch rechtlich? Im Moment sagt mein Nachbar, dass das kein Problem sei und ich es machen kann.... Nur ich habe keine Lust, dass ich die neu baue und es dann im nachhinein Stress mit dem Nachbarn oder dem Nachfolger meines Nachbarn gibt....Könnt ihr mir da eventuell etwas helfen?In Gesetzestexten habe ich bisher nur Sachen gefunden, die sich auf komplette Neuanlagen der "Einfriedung" beziehen.....
9 Antworten
Du kanns auf deinen Grundstück machen was du wlllst. Sichschutz verankert man mit einer Stand die man in den Boden betoniert. Wenn man das nicht schafft ohne Nachbars Grund zu betreten muss man eben Abstand halten.
Höhen für Mauern Sichtschutz sind in BW 1,50 Meter. Man findet keine anderen Sachen, weil es keinen Bestandschutz gibt. Ist die Mauer weg oder kürzer - läuft die Verjährung als neu. Man könnte den Obersten Stein schweben lassen und dann die Mauer drunter erneuern und eine neue Verjährung zu umgeben
1 Erstmal wäre zu klärem wem gehört die mauer zb wen sie auf deinem grundstück nur sthet geht das zb auch ohne den nachbarn!
2 Wen Das mit dem Nachbar auch schriftlich geregelt werden kann wäre das auch gut den dann kann keiner was dagegen unternehmen außer wen der neue Nachbar festgestellt hat das die mauer auf seinen Grundstück ist Banner was machen!
3 Deswegen wäre es gut das durch im Grundbuchamt zu klären bzw vielleicht sogar deswegen jemanden raus kommen zu lassen!
Das grundbuchamt regelt besitz und belastungsfragen. Grenzfragen interessieren die null
Ich versteh ned ganz was du willst.
Du baust nicht neu, du erneuerst den bestand, so wie es im genehmigten plan von damals steht, oder?
Konstruier dir doch keine probleme, wo keine sind und mach!
Sprech mit dem Nachbarn was soll er dagegen haben wenn du es erneuerst.
Er hat ja auch was davon,wenn es wieder schön aussieht vllt. gibt er etwas Geld dazu.
Steht die Mauer auf deinen Grundstück?
Sichtzaun,da sind doch Stützen bei, die kannst du einbetonieren und dann die Zaunmatten daran befestiegen
Lass es dir doch einfach schriftlich geben. Dann kann er nachher nicht behaupten er hätte das nie gesagt. ;)