Mietzahlung nach Kauf der eigenen Mietwohnung
Hallo, ich war bisher Mieter in einer Wohnung und habe nun die Wohnung vom Vermieter (Eigentümer) gekauft. Der Besitzübergang mit Lasten und Rechten wurde im Kaufvertrag mit der Zahlung des Kaufpreises festgelegt. Der Kaufpreis wurde nun valutarisch am 07. eines Monats auf dem Konto des Eigentümers gutgeschrieben. Dieser behauptet nun, dass ich ihm trotzdem die komplette Miete für den ganzen Monat schulde. Ist das rechtens, oder brauche ich nur die anteilige Miete für diese 7 Tage zu zahlen?
3 Antworten
Sehen Sie noch einmal genau im Kaufvertrag nach. Häufig wird dort als Zeitpunkt der Übergabe der Monatserste genannt, der der Kaufpresizahlung folgt. Steht dort mit Kaufpreiszahlung ist an diesem Tag auch Schluss mit der Mietzahlung. Es kommt dabei auf den Tag an, an dem der Kaufpreis beim Verkäufer eingeht.
Der Besitzübergang mit Lasten und Rechten wurde im Kaufvertrag mit der Zahlung des Kaufpreises festgelegt.
der eigentliche Eigentumsübergang findet erst mit der Eintragung ins Grundbuch statt. Ab diesem Zeitpunkt ist dann an den Verkäufer/Voreigentümer keine Miete mehr zu zahlen.
.... anteilige Miete bis zum Tag des Eigentumsüberganges ist an den Veräußerer zu zahlen.