Grundreinigung oder Besenrein? Mietrecht

9 Antworten

Fenster dürfen nicht so aussehen, gehört auch zu besenrein, ebenso Holz, wenn keine Tapeten an den Wänden sind oder Rolladenkästen aus Holz innen, Steckdosen, die verschmutzt sind, darf der Vermieter auch ablehnen, Brandgefahr.

albatros  27.02.2012, 15:01

Fenster müssen nicht geputzt werden, weder innen noch außen!

Du hast tatsächlich noch "besenrein" in Deinem Vertrag stehen gehabt? Glückwunsch! Frag mal Deinen Ex-Vermieter, wie er mit dem Besen seine Decken wäscht oder seine Fenster putzt (um es auf die Spitze zu treiben)...

Er hat Anspruch auf Übergabe einer gefegten Wohnung. Mehr nicht. Und für Dich gilt, was Du schwarz auf weiß in Deinem Vertrag stehen hast und nicht, was irgend jemand irgendwann mal gedacht hat.

Kinnear  27.02.2012, 16:46

Falsch

hellokati1988 
Beitragsersteller
 26.02.2012, 19:18

Mein Problem ist aber ich habe Besenrein im Vertrag stehen und auch ganz hinten Grundgereinigt.

helrich  26.02.2012, 19:50
@hellokati1988

Dann hat der Mietvertrag widersprüchliche Aussagen. Vielleicht investiert Du in den Mitgliedsbeitrag des Mieterschutzbundes und holst Dir da eine aussagekräftige Antwort.

besenrein ist besenrein. Alles andere ist Quatsch. Unter einer Grundreinigung kann sich jeder etwas anderes vorstellen, deshalb ist es für den Mieter nicht zu erkennen, was er machen soll.übergeben sie dem Vermieter die Wohnung besenrein, lassen sie Zeugen dabei sein. Wenn der Vermieter eine andere Meinung hat, soll er gegen sie klagen. Das wird er nicht tun, denn er weiß genau, dass er mit solch einer Formulierung nicht durchkommt.

Kinnear  27.02.2012, 16:47

FALSCH

Besenrein steht drin also BESENREIN.

Ich würde sagen, besenrein ist zutreffend. Eine Grundreinigung fällt nur bei Neubauten oder Umbauten an.. Die Kosten trägt der Vermieter.