bitte rat : darf eine hausverwaltung einen erbschein verlangen für die wohnung meiner verstorbenen mutter?
hallo
und zwar ist meine mama ende november gestorben. ich habe noch 4 geschwister und keiner der geschwister möchte in die wohnung ziehen in der meine mutter wohnte.
ich möchte die wohnung gern neu anmieten als tochter dieses erbe antreten.
die verwaltung sagt ohne erbschein geht das nicht.
stimmt das??
9 Antworten
Ob die Hausverwaltung das darf, hängt von der Vollmacht des Eigentümers ab, deren Inhalt sich vermutlich auf Fälle dieser Art erstreckt oder nicht.
In der weiteren Betrachtung gilt hier der § 564 BGB (D). Nun ist seit dem Tode der Mutter bereits mehr als ein Monat vergangen, ohne dass es zu einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist des Vermieters oder der Erbengemeinschaft gekommen. Berechtigte, die in das Mietverhältnis eintreten konnten, gibt es nicht.
Es wäre jetzt sofort der Mietvertrag zu kündigen - Alle Erben unterschreiben die Kündigung, oder ein Erbe als Bevollmächtigter der Erbengemeinschaft unterschreibt.
Weiterhin könnte der bestehende Mietvertrag durch einvernehmliche Auflösung wirksam beendet werden - Die Erbengemeinschaft muss auch einvernhemlich handeln.
Und erst dann könntest du als Einzelerbin einen Mietvertrag über die Wohnung deiner Mutter abschließen, wenn der Vermieter das auch will.
Nein, wozu sollte sie den auch benötigen?
Ein Mietvertrag geht auf die Angehörigen über und beide Seiten können kündigen.
Erben haben danmit nichts am Hut.
Beachte: Es gibt keinen neuen Mietvertrag.
Viel Kraft in dieser schweren Zeit.
Aber die Verwaltung will die wohnung nur an mich neu geben mit Erbschein ...ist das rechtens oder kann ich da mit meinem Anwalt gegen vorgehen ?
Ohne Erbschein ist nicht klar, dass Du das Erbe auch offiziell erhalten hast.
Natürlich brauchen die einen offiziellen Nachweis.
Also leg den im eigenen Interesse vior, sonst lass die ganze Aktion eben sein.
Man kann sich auch echt selber nen Fuß stellen.
so einfach kann so eine Aktion nicht seingelassen werden. Die Miete läuft weiter und der Erbe muß die bezahlen, wenn er nicht kündigt.
Nunja, würdest Du jedem alles glauben?
als tochter dieses erbe antreten
Na dann möchte man natürlich auf prüfen, Ob Du nicht nur Tochter, sondern tatsächlich auch Erbin bist.
Nicht jede Tochter ist automatisch Erbin.
Aber den bekommst Du beim Nachlassgericht, sollte kein Problem sein.
das Problem ist, da kann dauern und kostet auch noch was
Jeden Tag anrufen und denen so lange auf den Keks gehen, bis die genug haben.
Die Kosten sind je nach Höhe nicht unerheblich, das stimmt allerdings.
Anderseits, da könnte jeder kommen.
Manchmal reicht auch ein Testament, wo alle Kinder drinstehen und die dann aber auf die Wohnung zu deinen Gunsten verzichten müssen.
Zahl doch einfach die Miete weiter und sag, das mit dem Erbschein das dauert nun mal. Aber belegen, dass ich das Kind bin, das kann ich schon mal. Und dass die anderen Erben verzichten auf die Wohnung, das solltest du auch schon mal vorlegen.
Nachsatz:
Hat nur der Verstorbene den Mietvertrag abgeschlossen, haben der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und die im Haushalt lebenden Kinder das Recht, in den Mietvertrag einzutreten.
Und zwei Tage hat doch das Kind bestimmt bei Mama gewohnt, oder?