Vater verstorben- wer räumt die Wohnung
Hallo,
mein Vater ist letzte Woche verstorben. Wir hatten fast 14 Jahre keinen Kontakt mit ihm. Die Kosten der Bestattung übernimmt sein Bruder, und heute wurde ich von meines Vater's - Hausverwaltung angerufen, dass wir die Wohnung kündigen müssen und leer räumen müssen. Von meinem Vater gibt es kein Vermögen zu erben. Er hat nur ein paar Hundert € auf dem Konto, wovon ich nur Rechnungen bezahlen kann, wie evtl. Räumung der Wohnung (falls es soweit kommt). Ohne Sterbeurkunde (die ich noch nicht habe) geht nichts, und ohne Erbschein auch. Jemand hat mir heute abgeraten, dass ich einen Erbschein beantragen soll, da ich sonst für alles verantwortlich bin, wobei ich dachte, das bin ich automatisch. Der Erbschein kostet, wobei es eine alternative dazu gibt, und zwar die "formlose Erbbescheinigung", die man kostenlos vom Nachlassgericht bekommt. Bin ich mit dieser formlosen Erbbescheinigung auch schon mit allen Rechten und Pflichten verbunden? Was passiert, wenn wir uns gar nicht um das ganze kümmern, oder erst recht nicht die Wohnung kündigen, da die Hausverwaltung von seiner Betreuerin schon weiß, dass er verstorben ist. Wer kennt sich da aus?
5 Antworten
Grds. wäre dir als Tochter gemeinsam mit deinen Geschwistern und ggf. Ehepartner bereits automatisch Erbe zugefallen. Nach 6 Wochen oder Erbscheinsbeantragung unwiderruflich.
Entweder schlägt man das Erbe also innerhalb von 6 Wochen förmlich aus, erklärt dies also am persönlich am Nachlassgericht, das für den Sterbeort deines Vaters zuständig ist oder bei jedem Notar und hätte mit dem Nachlass, auch der Wohnungsräumung oder Bestattungsauftrag nichts mehr zu tun, was man der Hausverwaltung udn allen weiteren Gläubigern so mitteilt.
Oder man kümmert sich eben um den Nachlass, zahlt Rechnungen und Schulden, kündigt Wohnung und Verträge und löste den Nachlass nach einer angemessener Bestattung auf.
Auch nach Erbausschlagung musst du dich - bei Einkünftern oberhalb deines Selbstbehaltes - an den Bestattungskosten beteiligen, wenn der Bruder deines Vaters das verlangt.
G imager761
Mache beim Notar eine Erbausschlagung, dann hast du mit nichts mehr etwas zu tun. Kostet um die 20 Euro.
Wenn du das Erbe ausschlägst, musst du dich um nichts kümmern. Weder Rechnungen zahlen, noch die Wohnung räumen. Dazu hättest du 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen, was du dem Nachlassgericht mittelen musst. Holst du dir einen Erbschein und nimmst das Erbe an, dann musst du alles, was im Zusammenhang mit dem Erbe zu erledigen ist, eben machen. Auch für die Bestattungskosten müsstest du aufkommen, als Erbin. Wenn allerdings nichts als Erbe vorhanden ist, nur Schulden, dann sollte man das Erbe ablehnen. Was die Leerung der Wohnung betrifft, so kannst du das machen, wenn du möchtest. Das setzt allerdings voraus, dass du das Erbe ausgeschlagen hast. Nimmst du das Erbe an, musst du die Wohnung räumen, Mietvertrag kündigen ect. All die anfallenden Kosten gingen dann zu deinen Lasten.
Kommt drauf an, was die gesetzliche Betreuerin für ein Aufgabenkreis hat, die sie vom Betreuungsgericht erteilt bekommen hat.
Es können dazu gehören: 1. Sorge für die Gesundheit 2. Aufenthaltsbestimmung 3. Vermögenssorge 4. Geltendmachung von Ansprüchen auf Altersversorgung, Kranken-und Pflegegeld 5. Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post 6. Recht- / Antrags- und Behördenangelegenheiten 7. Vertretung gegenüber der Einrichtung
Würde mal einen Rechtsanwalt fragen, aber du kannst das Erbe ja ausschlagen, dann kann dir doch alles egal sein. Auf jeden Fall einen Anwalt fragen, wie man ein Erbe ausschlägt, auch wenn es mal Geld kostet, das kann nicht die Welt sein.