Darf ich bei Erbausschlagung die wichtigesten Dokumente und Ausweis aus der Wohnung holen?
Wenn man das Erbe seiner verstorbenen Mutter ausschlägt,muss man sich ja trotzdem um die Beerdigung kümmern. Aber um eine Bestattung stattfinden lassen zu können, braucht der Bestatter ja eine Sterbeurkunde. Die Sterbeurkunde bekomme ich ja nur, wenn ich gewisse Dokumente von meiner Mutter dem Standesamt aushändige. Darf ich trotz Erbausschlagung diese Dokumente und den Ausweis meiner Mutter an mich nehmen? Und wenn nicht, wie soll ich ohne den Ausweis und die Papiere eine Sterbeurkunde beantragen können???
5 Antworten
Du musst ja nicht selber in die Wohnung gehen, sondern derjenige, der erbberechtigt ist oder ein staatlicher Vertreter können das für Dich tun und die Unterlagen Dir zukommen lassen.
Der Testamentsvollstrecker oder auch ein Notar. Irgendjemand wird sich ja um den Nachlass bemühen. Vielleicht kann das dann auch der Vermieter tun. Jemand wird sich schon finden.
Wenn es sonst keinen Erben gibt, fällt das Erbe ja an den Staat.
Das hat er bloß so dahingeschrieben, ohne es selbst zu wissen (Notar als "staatlicher Vertreter", sorry...). Was aber stimmt: der Personalausweis gehört nicht zum Nachlass.
Die Schulden allerdings nicht, soweit sie nicht vom Nachlass bezahlt werden können.
Eigentlich gilt: "Alles oder nichts"
Aber persönliche Dokumente haben ja keinen finanziellen Wert.
Warum hast Du das gemacht?
Du bist nicht Eigentümer deines Personalausweises.
Auch ohne Dein Zutun wird die Sterbeurkunde ausgestellt und das Sozialamt kann die Beisetzung beauftragen.
Du zahlst nicht, wenn ...
Was Du bei Erbausschlagung tun mußt...
Der Personalausweis gehört gar nicht zum Erbe, da er nicht Eigentum deiner Mutter war.
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__4.html
Bei Krankenkassenkarte usw. dürfte es ähnlich sein
Erkundige Dich beim Testamentsvollstrecker, wie Ihr das regelt.
Vielleicht kannst Du mit ihm rein oder er gibt Dir die Sachen.
Ansonsten darfst Du die Wohnung nicht mehr betreten und generell nichts mitnehmen.
Deshalb auch zu Deiner eigenen Absicherung: nur mit Erlaubnis und mit Zeugen rein.
Nicht, dass es nachher heißt, Du hast noch weiteres mitgenommen
PS: das wird aber 100%ig klappen!!
und wenn ich vor der Erbausschlagung die Dokumente an mich nehme?
Pass einfach extrem auf, dass s nicht so aussieht, als ob Du da womöglich noch anderes abgreifst.
Deshalb: Erlaubnis/ Zeuge
Oder falls Testament eben noch ‚offen‘.. rein (s.o.), nehmen, raus.
Aus die Maus.
Wichtig ist , dass es nicht so wirken kann, als ob da was komisch läuft
Alles Gute für Dich!
Wie Du willst, Du mußt den Wert des Nachlasses ja feststellen, mit Nachlassgericht, Finanzamt und ...
eigene Recherchen.
es ist sonst niemand erbberechtigt. Was für ein staatlicher Vertreter?