Mietvertrag unwirksam wenn...?
- ... GENERELL keine Haustiere gestattet sind (somit auch kleintiere)
- Geburtsdatum falsch ist & ich laut Vertrag 15 Jahre älter bin
- Wenn ich mehr als 3 Nettokaltmieten Kaution bezahlt habe (nämlich 4)
Wenn das nicht zur unwirksamkeit gehört , wann ist der Vertrag ungültig ?
6 Antworten
Ich schließe mich den anderen Antworten an: Einzelne Bestandteile können unwirksam sein, das macht den Vertrag aber nicht ungültig. Ein Geburtsdatum kann ein Tippfehler sein - wenn man es immer noch auf dich als Identität zurückführen kann und du unterzeichnet hast, dann ist der Vertrag natürlich gültig.
Ungültig ist er dann wenn der Vertrag auf Hans Peter Meier lautet und eine Charlotte Weber unterschrieben hat
Diese salvatorische klausel existiert da nicht.
Nichts davon macht den Mietvertrag unwirksam. Das Geburtsdatum kann man korrigieren, die Haustierklausel duerfte in der Form unwirksam sein und die freiwillige Hinterlegung einer hoeheren Kaution als 3 Monatsmieten ist durchaus zulaessig. Wurde die Kaution in der genannten Hoehe aber vom Vermieter als Voraussetzung fuer das Zustandekommen des Mietvertrag verlangt, kannst du die Herausgabe des die 3 Monatsmieten uebersteigenden Betrags verlangen oder erforderlichenfalls versuchen, diese gerichtlich zu erstreiten.
Der Mietvertrag selbst bleibt aber wirksam. Du kannst ihn fristgemaess kuendigen (sofern es kein befristeter ist).
Du schreibst:
- Geburtsdatum falsch ist & ich laut Vertrag 15 Jahre älter bin
- Wenn ich mehr als 3 Nettokaltmieten Kaution bezahlt habe (nämlich 4)
Warum sollte der Vermieter ein falsches Geburtsdatum in den Mietvertrag eintragen?
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich klar geregelt. Laut § 551 Absatz 1 BGB darf sie höchstens drei Monats-Kaltmieten betragen.
Unwirksam wäre der Mietvertrag dennoch nicht!
Die zu viel gezahlte Kaution könntest du zurück fordern.
Im Bezug auf das falsche Geburtsdatum müsstest du dich fragen lassen, weshalb du einen Vertrag mit falschen Angaben unterschreibst.
In aller Regel beinhalten Verträge eine salvatorische Klausel. Damit ist auch bei Unwirksamkeit eines Vertragsbestandteils nicht der ganze Vertrag gefährdet.
Das generelle Haustierverbot ist unwirksam. Das führt aber nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages.
Geburtsdatum: Ich denke, Dein Einzug behebt den Mangel des Vertrags. Damit erkennst Du ja an, dass Du es warst, der Vertrag geschlossen hat.
Kaution: ich hoffe, Du hast eine Quittung darüber. Es hat keine Auswirkung auf den Mietvertrag.
Selbst wenn der Vertrag ungültig wäre, wäre durch Deinen Einzug ein mündlicher Mietvertrag geschlossen worden, der dann vollständig den Bestimmungen des BGB folgt.
Ja dumm. Dann wäre der Mietvertrag aus meiner Sicht ungültig. Es gelten also die Regelungen des BGB. Wenn Du damit was anfangen willst, würde ich vorher vielleicht einen Anwalt konsultieren.
Wenn bestimmte Paragraphen eines Mietvertrages rechtswidrig sind, sind diese unwirksam, nicht aber der ganze Mietvertrag.
Die Überzahlung der Kaution kannst du zurückfordern, Frist setzen und bei Verzug (ankündigen) mit der Miete im nächsten Monat aufrechnen.
Das fehlerhafte Geburtsdatum ist wohl ein Tippfehler. Entscheidend sind dein korrekter Name und die korrekte Adresse des Mietobjektes.
So ist es, nennt sich salvatorische Klausel und ist garantiert als letzter Punkt Teil des Vertrages. Sinngemäß "..wenn eine Klausel dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollte so bleibt der Vertrag als solcher weiterhin wirksam...."
Diese Klausel salvatorisch existiert nicht.
In Deinem Vertrag steht sie nicht drin meinst Du?
Sie muss nicht extra reingeschrieben werden. Trotzdem gilt sie, es ist nur eine Bezeichnung für den Sachverhalt.
Die Salvatorische Klausel existiert nicht.