Mietvertrag ungültig weil Betrag in Worten nicht mit Betrag Zahlen übereinstimmt?
Ich habe einen Vertrag unterschrieben und dort ist die Zusammensetzung meiner Warm-Miete aufgelistet. 556 Kalt + 140 NK + 40 HK = 736€
nun steht direkt darunter „In Worten“ und an der Stelle ist ein Fehler. In Worten steht „Siebenhundertneunundachtzig“ also 789€
kann das meinen Vertrag ungültig machen? Oder kann jederzeit 789€ gefordert werden?
7 Antworten
Vorrangig ist hier derAddition zu folgen und damit der draus folgenden Summe (736). Das erscheint mir logisch. Diese Höhe der Gesammiete überweisen/zahlen. Da kannst du nichts falsch machen.
Die 789 sind wohl ein Versehen was zu vernachlässigen wäre. DerMV bleibt deshalb voll wirksam.
So unprofessionell wie die Bezeichnungen der Einzelpositionen sind, ist die einfache Addition der Positionen richtig aber das nachfolgende Zahlwort falsch.
Vermutlich gibt es im Vertrag auch noch mehr Ungereimtheiten. So etwa in der Ausgestaltung der "Nebenkosten", die als Betriebskosten bezeichnet werden müssten.
Kaltmiete, ein Bergriff der Umgangssprache, muss Gund- oder Nettomiete heißen. Die HK (Heizkosten) wurden aus den Betriebskosten herausgelöst. Eine Begründung ist aus deinem Kommentar nicht ersichtlich. Du hast die Gesamtmiete nach der Zahlenaddition zu bezahlen, also 736,00 EUR.
Ist das vor Unterzeichnung des Mietvertrags nicht aufgefallen?
Normalerweise geht man davon aus, dass der Betrag in Worten stimmt. Zahlen kann man leichter verändern als Text.
Wende dich an den Vermieter. Ungültig wird der Mietvertrag dadurch aber sicher nicht.
556 Kalt + 140 NK + 40 HK = 736€
danach würde ich gehen
„Siebenhundertneunundachtzig“ also 789€
Schreibfehler
kann das meinen Vertrag ungültig machen? Oder kann jederzeit 789€ gefordert werden?
nein und nein
Nein.
Der Fehler ist ja in den Nebenkosten.
Von da her zählt eh die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Logisch :-)