Der Mietvertrag ist ungültig, wenn die Kaution nicht innerhalb eine Woche bezahlt ist?
Ich habe mal eine Frage zum Mietvertrag, unter dem Punkt "Kaution" steht: Die Kaution ist innerhalb von einer Woche zu bezahlen, sollte die Kaution nicht bezahlt werden, hat der Vertrag keine Gültigkeit mehr
Darf das im Mietvertrag stehen und wäre das rechtlich okay und auch durchsetzbar ?
6 Antworten
Ne, soweit ich informiert bin ist es so dass hier auch drei Monate zur Bezahlung zeit sind. Ich weiß nur nicht mehr wie sich der BGH das zusammengebaut hat.
Da wäre ich dankbar wenn mir da noch jemand der Mietexperten auf die Sprünge hilft.
Ah ja genau so war das. Ich war da nicht mehr so fit! Vielen Dank.
Eine ratenweise Zahlung der Kaution ist bei Kautionsverlangen von mehr als zwei Monastmieten zulässig; vorausgesetzt, der Vermieter läßt sich auf einen solchen Mieter, der schon im Vorfeld finaziell zu stolpern beginnt, ein.
Eine ratenweise Zahlung der Kaution ist bei Kautionsverlangen von mehr als zwei Monastmieten zulässig;
Nein. Generell. Sofern es um Wohnraum geht.
Diese Klausel im Mietvertrag stehend ist rechtlich unwirksam. Sie steht im Gegensatz zum Gesetz. Im BGB steht, dass die Kaution grundsätzlich in drei Raten zahlbar ist (egal was im MV steht): Die 1. ist fällig am Tag des Mietbeginns (nicht Vertragsunterzeichnung!), die zweite und dritte Rate jeweils mit der Miete in den beiden Folgemonaten.
Bei der Mietzahlung ist zu beachten, dass lt. Urteil des BGH vom 5.10.16 diese bis 3. Werktag angewiesen (und nicht auf dem Konto des Vermieters gebucht) sein muss. Das trifft nunmehr so logischerweise und folgerichtig auch für die zweite und dritte Rate der Kaution zu.
Was ist der Vertragsgegenstand?
Wohnraum?
Wenn du das unterschreibst dann ist es auch so gültig.
Auch mit dem Wissen der Unwirksamkeit Unterschriebenes entfaltet keine Rechtswirksamkeit wenn dieses nach geltendem Recht unwirksam ist.
keineswegs
Haben Sie das als Richter soeben für sich privat entschieden?
Komisch nur, dass der BGH Klauseln sehr oft für unwirksam erklärt.
Zumal es § 551 gibt wo drin steht, dass man in drei raten zahlen darf.
Ich habe mal eine Frage zum Mietvertrag, unter dem Punkt "Kaution" steht: Die Kaution ist innerhalb von einer Woche zu bezahlen, sollte die Kaution nicht bezahlt werden, hat der Vertrag keine Gültigkeit mehr
Das ist eine unwirksame Klausel denn laut BGB darf man die Kaution in drei raten zahlen:
§551 BGB
Das hat nicht der BGH zusammngebaut, sondern der Gesetzgeber: §551 BGB mit dem wichtigen letzten Absatz: