Brauche dringend nen Juristen, der sich mit Mietverträgen auskennt: kopierter Mietvertrag - gültig?
Hallo alle zusammen,
ich brauche dringend und so schnell wie möglich die Hilfe eines Juristen oder jemanden, der sich wirklich gut mit Mietverträgen auskennt. Ich hab vor kurzem einen Mietvertrag unterschrieben und jetzt erhalte ich von einer Freundin die Mitteilung: Der Mietvertrag ist ungültig, weil der Vertrag, auf dem ich unterschrieben hatte, vom Vermieter vorher kopiert wurde. Woran sieht man das? Es gibt verschiedene Kästchen, die wir ankreuzen sollen aber die Kästchen sind komplett dunkelgrau und ein Kreuz nicht zu erkennen - ein typischer Hinweis auf eine Kopie. Eigentlich müssten die Kästchen innen weiß und der Kreuz sichtbar sein.
Angeblich soll mein Vermieter sich damit strafbar gemacht haben. Stimmt das denn alles überhaupt? Ist der Vertrag somit ungültig?
Das ist eine ganz wichtige Frage, worauf ich eine Antwort dringend benötige! Bitte beantwortet sie nur, wenn ihr euch sicher seid. Wenn es irgendwie möglich sein sollte könnt ihr mir sehr gerne einen Link oder ein Foto schicken, wo (ähnlich wie bei einem Paragraphen oder so) das wortwörtlich steht. Keine Ahnung vielleicht gibt es ja sowas beim Mietrecht. Kenne mich damit leider nicht aus.
Ich danke für eure Hilfe!
13 Antworten
und jetzt erhalte ich von einer Freundin die Mitteilung: Der Mietvertrag ist ungültig, weil der Vertrag, auf dem ich unterschrieben hatte, vom Vermieter vorher kopiert wurde.
Die Freundin hat keine Ahnung.
Der Vertrag ist, sofern von beiden Vertragsparteien unterschrieben, voll wirksam.
Ob das Formular kopiert ist oder nicht spielt keine Rolle.
Gruß an Deine Freundin..... Solange die Originalunterschrift darauf ist, ist der Vertrag gültig, egal auf welchem Papier!
Wichtig sind doch die Unterschriften, ob das vorher eine Kopie war oder nicht sollte egal sein.
Und selbst Unterschriften sind ebenso wenig notwendig wie überhaupt ein schriftlicher Vertrag.
Juristen kosten Geld. Die werden hier nichts machen.
danke für die hilfreiche antwort. ein kurzes "ja" oder "nein" wird doch bestimmt der ein oder andere nette jurist los werden können -.-
Hallo bananei,
ich bin zwar kein Jurist, habe aber geschäftlich sehr oft mit Verträgen zu tun und habe auch schon Schulungen dazu besucht.
- Verträge sind (bis auf Ausnahmen, z.B. Kaufvertrag einer Immobilie) formfrei. Das bedeutet, dass es keine gesetzlichen Bestimmungen gibt, die vorschreiben, wie ein Vertrag aussehen muss. Der Vermieter kann also auch auf einer Tüte vom Bäcker den Mietrvertrag "draufpinseln"!
- Wieso sollte sich der mögliche Vermieter strafbar gemacht haben? Er hat ja kein Dokument gefälscht. Den Vordruck selbst darf er so oft kopieren, wie er will. Vielleicht will er ja auch ned immer zum Hausbesitzerverein laufen und neue Vordrucke holen ... Etwas Anderes ist es, wenn er einen bereits unterschriebenen Vertrag ändert und dann kopiert - dann wäre das Urkundenfälschung.
- Zu deiner eigenen Sicherheit solltest du Unterschriften immer nur mit blauer Schrift leisten - denn dann ist es leichter, deine original Schrift auf dem schwarz gedruckten Text zu lesen.
- Wenn das Kästchen so schwarz innen ist, dann mache das Kreuz in dem Feld größer als das Kästchen - dann sieht man/frau auch, dass du eben dieses eine Kästchen angekreuzt hast.
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte. Denn ein Rechtsanwalt wird dir da gleich eine Beratungsgebühr abknöpfen :))
Liebe Grüße
ichausstuggi
vielen dank :)
ich würde dir gerne noch eine frage stellen aber lieber in einer persönlichen nachricht, die nicht jeder lesen soll. geht das hier irgendwie?