Vermieter nach Katzen Erlaubnis fragen, darf der Vermieter Katzen in einer Mietwohnung verbieten?
hey , ich möchte mir gerne eine katze holen aber im Mietvertrag steht das man sich katzen oder hunde nur mit Erlaubnis des vermieters holen darf. ich würde gerne nochmal mein vermieter drauf ansprechen , weiß aber nicht wie?
Habe mein vermieter vor fast einem Jahr schonmal gefragt und er hat geantwortet : nein sonst wird es von katze zu hund von hund zu esel von esel zu Elefant... außerdem meinte er das er nicht erlaubt weil er nicht will das andere mit was anderem zu ihn kommen zb ein hund.
hier ist seine antwort (vom letzten jahr):hallo.....
es tut mir sehr leid für ihre tochter aber katzen und auch andere haustiere sind im mietshaus nicht gestattet. so steht es in ihrem mietvertag und auch in denen der nachbarn. Wir bitten um verständniss,dass wir auch bei "nur" ener Hauskatze keine ausnahmen machen können, da dann andere parteien den wunsch nach z.b Hunden oder auch terratien mit schlangen etc. an uns heran tragen können
wir hoffen sie verstehen dies .....
IM MIETVERTRAG: Die haltung eines sonstigen haustieres , insbesondere einer katze oder eines hundes ist nur mit vorheriger zustimmung des vermieters zulässig.sie wird nur für den einzelfall erteilt und kann bei vorliegen eines wichtigen grundes wiederrufen werden . ein wichtiger grund liegt insbesondere vor , wenn mitmieter in ihren rechten aus dem mietverhältnis beeinträchtigt werden.
7 Antworten
im Mietvertrag steht das man sich katzen oder hunde nur mit Erlaubnis des vermieters holen darf
So ein Erlaubnisvorbehalt ist absolut zulässig.
soll ich ihn vielleicht lieber anrufen?
Du kannst persönlich mit ihm sprechen oder du kannst ihn schriftlich um Erlaubnis fragen. Bitte ihn, dir seine Entscheidung auf jeden Fall schriftlich mitzuteilen - wenn er nach dem Warum fragt, sag ihm einfach, dass ja auch der Mietvertrag schriftlich ist.
Allerdings solltest du keinesfalls vor der Erlaubnis eine Katze anschaffen, denn mit einer plausiblen Begründung darf der Vermieter das auch ablehnen.
Soweit Sie ihn nicht persönlich antreffen, sollten Sie ihn anrufen und um die Erlaubnis zur Katzenhaltung bitten.
Erwischen Sie ihn aus telefonisch nicht, bleibt der schriftliche Weg.
Das sollte man sich schriftlich geben lassen. Wie will man denn ein Telefonat BEWEISEN?
Ja, fragen Sie beim Vermieter nach. Entweder in mündlicher oder schriftlicher Form. Die schriftliche Form ist eigentlich zu bevorzugen, ebenfalls eine schriftliche Erlaubnis.
..Sie dürfen sich aber nicht einfach eine Katze holen und halten, egal was der Vermieter sagt.
...Begründet der hinreichend, dass das Tier andere Mieter im Haus stört oder beeinträchtigt, bzw. ihm selbst (wohnt er mit im Haus) oder seine Familie, und er deswegen die Hunde- oder Katzenhaltung verbietet, sollten Sie sich besser auch daran halten.
Katzen (Haustiere allgemein) können im Mietvertrag nicht pauschal verboten werden. Der BGH urteilte es ist unzulässig.
Es empfiehlt sich aber ein Gespräch mit schriftlicher Vereinbarung
Quelle z.B. https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/tierhaltung/53-tierhaltung-hamster-hund-katze.html
Katzen (Haustiere allgemein) können im Mietvertrag nicht pauschal verboten werden. Der BGH urteilte es ist unzulässig.
Ein Erlaubnisvorbehalt für Hunde und Katzen ist aber zulässig - so wie das wohl beim Fragesteller der Fall ist.
Für Katzen und Hunde gilt der Passus, dass die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden muss. Diese zählen nicht als "Kleintiere".
Setzt du dich darüber hinweg, riskierst du deine Kündigung.