Mietvertrag ungültig zwecks Fehler?
Hallo zusammen Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, bei dem die Kaution mit 1.500 Euro angegeben ist. Der Betrag wurde in Zahl also 1.500 Euro richtig geschrieben, aber ausgeschrieben steht da 2.000 Euro. Ist der Vertrag nichtig und muss neu geschrieben werden?
14 Antworten
kommt drauf an, es gibt noch ne klausel (ich hab den namen leider vergessen, sorry) aber die sorgt dafür, dass Punkte, die im Vertrag ausgehandelt wurden, bestehen bleiben, selbst wenn ein anderer Punkt falsch ist.
Heißt: Eigenltich wäre der Vertrag nicht, da nicht korrekt.
Ist diese Klausel aber mit drin, würden alle anderen im Vertrag geregelten Vereinbarugen ihre wirksamkeit behalten, obwohl dieser eine Punkt über die kaution falsch ist.
Sowas wird gern bei Arbeitsverträgen hergenommen... ob und inwieweit das bei Mietverträgen der fall ist, kann ich net sagen.
Gruß
Der Mietvertrag ist wegen diesem offensichtl. Schreibfehler nicht ungültig. Mehr als 3 Monatsmieten (ohne Nebenkosten) darf man ohnehin nicht als Kaution verlangen. Aus dem Mietvertrag kommst du deswegen nicht raus - bei Unstimmigkeiten ist immer die für den Mieter günstigere Regelung anzunehmen bzw. greift die gesetzliche Regelung nach BGB.
Offenkundige Schreibfehler führen nicht zur Nichtigkeit des gesamgten Vertrages. Im Zweifel ist hier die geringere Kautionssumme zunächst anzunehmen; das sollte schriftlich geheilt werden.
Im Zweifel gilt nicht die geringere, sondern die in Worten geschriebene Summe! Diese Regelung aus dem Scheckgesetz (§ 9) wird in der Rechtsprechung auch für Verträge angewendet. Dieser Vertrag wäre also unkorrigiert mit der höheren Summe gültig...
Im Zweifel gilt nicht die geringere, sondern die in Worten geschriebene Summe!
Im Zweifel ist die geschriebene Summe zum Nachteil des Mieters und somit per se unwirksam.
Das ist wieder einmal Unsinn! Es geht hier nicht um eine vertragliche Klausel zu Ungunsten des Mieters, sondern schlicht und ergreifend um einen Irrtum.
...der mit einer schriftlichen Klarstellung eines offenkundigen Schreibfehlers im gegenseitigen Einvernehmen geheilt werden kann.
Genau so sieht es aus. Und bis zu dieser Heilung gilt im Streitfall nach herrschender Rechtsprechung der Betrag in Worten, nicht der in Zahlen... Hintergrund ist die Tatsache, dass Zahlen leichter manipulierbar sind.
Der Betrag in Worten gilt............solange er drei Monatskaltmieten nicht übersteigt. Denn mehr als drei MKM darf der Vermieter als Kaution nicht verlangen
Auch richtig, aber wo ging es in der Frage um die Höhe der Kaution? Ich unterstelle, dass beide Beträge im gesetzlichen Rahmen liegen.
Der Vertrag ist wahrscheinlich gültig, wenn diese Salvatorische Klausel darin ist. Diese besagt, wenn ein Teil des Vertrages nicht korrekt ist, der Vertrag dennoch gültig ist. Einfachster Weg: Zum Vermieter und diesen Teil als Nebenabsprache schriftlich fixieren und dem Vertrag beifügen. Oder eben einen neuen Vertrag ausfüllen mit den alten Daten. Du willst ja deswegen wohl keinen Streit vom Zaun brechen und gleich mit dem Anwalt kommen. Oder denkst du daran, aus der Wohnung zu ziehen, keine Miete bezahlen zu müssen oder nicht kündigen zu müssen, weil du glaubst, der Mietvertrag sei ungültig?
Nein! Ich würde gerne garnicht einziehen. Habe bisher nur den Mietvertrag unterschrieben.
Ungültig wird der Mietvertrag dadurch nicht. Aber Vorsicht! Im Streitfall gilt die ausgeschriebene Summe. Also unbedingt korrigieren lassen...
schriftlich "geheilt" - bist also doch ein Schelm !!