Darf die Garage für die Berechnung der Kaution mit einkalkuliert werden?
Beispiel
Kaltmiete 350 Euro monatlich Nebenkosten 150 Euro monatlich Garage 50 Euro monatlich
Die Kautionshöhe darf ja max. 3 Nettomieten betragen, also in dem Beispiel 1.050,00 Euro. Oder darf die Miete zur Garage (welche im Mietvertrag sep. aufgeführt wird) mit kalkuliert werden, also dann 1.200,00 Euro Kaltmiete?
Was passiert, wenn im Mietvertrag dann eine Kaution in Höhe von 1.100 Euro vereinbart wurde? :-)
6 Antworten
Klar darf die mit einkalkuliert werden.
Wenn die Garage mit den 50 Euro separat verrechnet wird, darf sie auch separat einkalkuliert werden.
Wäre sie bereits ein Bestandteil der 350 Euro Kaltmiete (...kann ich mir nicht vorstellen), dann nicht.
Die Garage ist mit gemietet, folglich darf die Kaltmiete dafür auch in die Kaution einbezogen werden.
Hättest Du die Garage separat gemietet hätte der VM ebenso Kaution verlangen können.
Also ist das doch gehopst wie gesprungen.
Bezahlen, Du bekommst die Kaution doch wieder... wo ist das Problem?
Es gibt eine Obergrenze für die Kautionshöhe - aber keine Untergrenze.
Wenn Du die Garage ebenfalls mieten möchtest, darf sie bei der Berechnung der Kaution berücksichtigt werden - muß es aber nicht. Wenn eine Kaution in Höhe von 1100 vertraglich vereinbart wurde, dann beträgt die Kaution 1100 Euro. Fertig. Maximal hätten 1200 vereinbart werden dürfen, komplett ausschöpfen muß der Vermieter dies aber nicht.
eine kompetente und freundliche Antwort. Dankeschön :-)
Gern.
Kaltmiete + Garage, Nebenkosten nicht. Was aber im Mietvertrag an Kaution, allso 3 Monatsmieten sind zu zahlen
hä? ich habe eine Frage gestellt und hätte gerne eine Antwort und kein unnötiges Kommentar.
Gemäß
§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
gibt es hierzu Begrenzungen... daher meine Fragestellung!!!!!!!!!