Mietvertrag--falsche Postleitzahl- was nun?
Hallo, ich habe vor einem Monat einen Mietvertrag unterschrieben. Nun fiel mir auf, dass bei der Postleitzahl die letzte Zahl falsch ist.
Ist der Mietvertrag nun ungültig? Am 01.01.2020 ist Einzug.
Ich habe nun Bedenken, dass, wenn ich anrufe, dass sie dann eventuell sagen: "Oh, der Mietvertrag ist ungültig." Und, dass sie dann aus welchen Gründen auch immer einen Rückzieher machen.
8 Antworten
Der Mietvertrag wird durch die irrtümlich falsch eingesetzte PLZ nicht ungültig.
Interessant wäre das möglicherweise nur dann, wenn es unter der angegebenen PLZ einen Ort gleichen Namens und auch unter der angegebenen Adresse eine zu vermietende Wohnung dieses Vermieters gäbe.
Eine Änderung kann man auch ganz einfach handschriftlich bei der Wohnungsübergabe vornehmen. Passieren kann da nichts.
Du brauchst keinen neuen MV.
Entscheidend ist nur der wirkliche Willen der Parteien. Vorliegend dürfte beiden Parteien ja klar sein, welches Mietobjekt gemeint ist. Folglich ist der Mietvertrag gültig.
Es bleibt ja oft nicht bei einem Fehler. Also den ganzen Mietvertrag akribisch durchlesen, alle Fehler notieren und dann beanstanden.
Mache dir keine Sorgen. Der Mietvertrag ist dennoch gültig.
Du hast keine PLZ gemietet sondern eine Wohnung an der angegebenen Adresse. Also Strasse und Hausnummer.
Man wird keinen Rückzieher machen, ruf da an, ihr ändert die Nummer handschriftlich und fertig. Sowas kann passieren.
Also sollte soweit alles (100%?) okay sein, ich melde den Fauxpas und die schicken mir dann einen korrigierten Mietvertrag zu.
Es kann also nichts passieren?