Ausschluss §545 BGB - Unbefristeter Mietvertrag?
Hallo zusammen,
ich habe gerade etwas in meinem Mietvertrag nachschauen wollen, als ich auf einen Absatz gestoßen bin:
"Die Regelung des $545 BGB, wonach sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortsetzt, wird ausgeschlossen. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis als nicht verlängert."
Ich habe jedoch einen unbefristeten Vertrag, eine ordentliche Kündigung ist erstmals diesen Monat möglich. Ist das eine Standardklausel?
Muss ich die Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt verlassen? Dann wäre es doch aber ein befristeter Vertrag. Oder gilt das für mich nicht, da meine Mietzeit ja nicht endet, da unbefristet?
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Das bezieht sich auf die so genannte "stillschweigende Verlängerung" eines gekündigten Mietvertrags. Bleibt man nach Ende des Mietvertrags dort wohnen und widerspricht der Vermieter dem nicht (bzw. duldet es), entsteht normalerweise ein neuer Mietvertrag durch "konkludentes Handeln". Das schließt der Vermieter durch eine solche Klausel von vornherein aus.
Das ist eine Standartklausel. Für den Fall das ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht ausziehen sollte könnte der Vermieter dann gleich die Räumungsklage einreichen.
Mit Befristung hat das nichts zu tun.
Die Wohnung verlassen (räumen) mußt Du nach Ende der Kündigungsfrist.
Wenn z. B. diesen Monat noch kündigst wäre das am 31. Mai.
Damit wollte dein Vermieter nur sagen, dass er den Mietvertrag nicht automatisch fortsetzen will, sondern, dass es bei der Befristung bleibt. Ich würde mich mit dem Vermieter kurzschliessen, um zu prüfen, ob, und wie lange du noch da wohnen kannst.
Das ist falsch. Laut Fragestellung handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag.