Rückgabe einer Mietsache bei Formulierung im Vertrag "im sauberen Zustand"- Schönheitsreparatur?
Wie schaut es mit der Rückgabe einer Mietsache in Bezug auf Schönheitsreparaturen aus, wenn im Mietvertrag lediglich die Formulierung steht "Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume in sauberem Zustand mit allen Schlüsseln...zurückzugeben." Über Schönheitsreparaturen selbst steht nichts bezüglich der Rückgabe. Können dennoch Schönheitsreparaturen verlangt werden?
10 Antworten
Interessante Infos gibts auch unter:
He Danboice, also solange die Schönheitsreparaturen nicht im Mietvertrag vereinbart wurden, können Sie das dem entsprechend auch nicht von dir verlangen.
Guck einfach mal hier runter, vielleicht hilft es dir ja.www.bestform24.de
Ist die Bude bereits renoviert beim Einzug, musst du das beim Auszug auch wieder in dem Zustand abgeben.
Hast du selbst renoviert, kannst du einfach so ausziehen.
Schließlich muss man das ja nicht 2x machen!!!
Dann reicht "besenrein" - also nicht vorher noch lange Fenster putzen oder Bad schrubben!!
Übrigens:
Hast du unverhältnismäßig viele Löcher in die Wände gebohrt/genagelt, hast du diese Löcher auf jeden Fall zu beseitigen!!
Also z.B. 18 Nagellöcher, um ein Bild aufzuhängen... grins
Schönheitsreparaturen umfassen die durch gewöhnliche Abnutzung erforderliche Renovierung: Nachdunkelungen der Wandanstriche, fettige Küchendecke usw. Die darf nur duch wirksame Vereinbarung auf den M übertragen werden, ansonsten fällt sie dem VM an, da sie mit dem Mietzins abgegolten wurde.
Unsachgemäße oder übermäßige Abnutzung, also Beschädigungen, hat der Mieter dagegen immer zu beheben: Knallige Wandfarben, auffällige Muster-, gar Fototapeten, Rotweinflecken oder Kratzer durch Möbelrücken auf dem Bodenbelag usw.
ich würde es als besenrein bezeichnen, bei Schönheitsreparaturen gibt es neue Urteile, die sind nicht mehr nötig
Diese Auskunft ist völlig falsch.
Es gibt selbstverständlich Schönheitsreparaturen, die zu leisten sind, wenn im Vertrag wirksam vereinbart.
Es gibt kein einziges Urteil, das sich darauf bezieht, dass grundsätzlich Schönheitsreparaturen nicht mehr zu leisten sind.
Überhaupt nicht mehr?????
Dann kann man seine Kaution ja bereits zurückfordern, bevor man auszieht, oder??